N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby vom 12.11.2012.

Sitzungsort:  in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher Heini Schulz
Ausschussmitglied Dirk Harder
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen
wählbare Bürgerin Heinke Marquardt
Ausschussmitglied Heinz Meggers
Ausschussmitglied Manfred Pohl
Ausschussmitglied Margrit Riemer
Ausschussmitglied Ursula Schwarzer
Ausschussmitglied Peter Thordsen
Ausschussmitglied Ingo Wilde
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
LVB Gunnar Bock
Gast Uwe Leopold
Gast Manfred Medeke
Gast Joachim Schwarzer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2012
7. Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
  Beschlussvorlage - 2/2012
8. Erlass der Satzung für die Kommunale Volkshochsschule
  Beschlussvorlage - 5/2012
9. Erlass der Honorar- und Gebührensatzung für die Kommunale Volkshochsschule
  Beschlussvorlage - 6/2012
10. Erlass einer Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule
  Beschlussvorlage - 8/2012
11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 3/2012
12. Erlass der Haushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 4/2012
13. Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei
  Beschlussvorlage - 10/2012
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung

Der Schulverbandsvorsteher berichtet im Wesentlichen über den Ausfall der Heizungsanlage und den Vandalismus an der Schule. Der Schulleiter teilt mit, dass er zum 01.09.2013 pensioniert wird.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen werden TOP 13 „Haus- und Nutzungsordnung Hardesvogtei“ und TOP 15 „Einstellung einer Vertretung für die Betreute Grundschule“. Die TOP´e 14 und 15 werden nicht öffentlich behandelt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor.


zu TOP 5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung

Es werden keine Anfragen gestellt.


zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2012

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 des Schulverbandes Fleckeby zu prüfen. Da in dem Schulverband kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Verbandsversammlung zu berichten.
Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2011 des Schulverbandes Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby
Beschlussvorlage - 2/2012

Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel haben die Trägerschaft ihrer kommunalen Volkshochschule auf das Amt übertragen. Der Schulverband Fleckeby setzt sich aus den gleichen Gemeinden zusammen, so dass aus diesem Grunde, aber auch wegen der „Seelenverwandschaft“ von Kinder- und Erwachsenenbildung eine Übertragung der Aufgabe auf den Schulverband Fleckeby Sinn machen würde.

Das Amt wird sich aufgrund der Änderung der Amtsordnung im kommenden Jahr ohnehin grundsätzlich mit vorgenommenen Aufgabenübertragungen befassen müssen. Derzeit findet diesbezüglich noch ein Erfahrungsaustausch sowie eine Rechtseinordnung in Detailfragen statt. Unabhängig hiervon kann jedoch die oben genannte Aufgabe bereits zum 01.01.2013 an den Schulverband Fleckeby übertragen werden, wenn neben der Schulverbandsversammlung auch der Amtsausschuss sowie die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen.


Beschluss:

Die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee wird zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Satzung für die Kommunale Volkshochsschule
Beschlussvorlage - 5/2012

Im Rahmen der Aufgabenrückübertragung durch das Amts Schlei-Ostsee wurde die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen. Zur Schaffung der der Arbeitsgrundlagen ist der Erlass der Satzung für die kommunale Volkshochschule erforderlich.

In der Neufassung der Satzung wurden die Änderungswünsche der Volkshochschule berücksichtigt.


Bürgermeister Zimmermann-Stock hält eine Namensänderung der Volkshochschule (VHS) für sinnvoll, die die Namen der beteiligten Gemeinden beinhaltet. Er beantragt, die VHS „Kommunale Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby“ zu nennen. Die Abstimmung über die Satzung erfolgt unter Berücksichtigung dieses Änderungswunsches.


Beschluss:

Die Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule wird zum 01.01.2013 erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Honorar- und Gebührensatzung für die Kommunale Volkshochsschule
Beschlussvorlage - 6/2012

Im Rahmen der Aufgabenrückübertragung durch das Amts Schlei-Ostsee wurde die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen. Zur Schaffung der der Arbeitsgrundlagen ist der Erlass der Honorar- und Gebührensatzung für die kommunale Volkshochschule erforderlich.

In der Neufassung der Satzung wurden die Änderungswünsche der Volkshochschule berücksichtigt.


Die unter TOP 8 vorgenommene Namensänderung ist in die Satzung einzuarbeiten.


Beschluss:

Die Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule wird zum 01.01.2013 erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass einer Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule
Beschlussvorlage - 8/2012

Aufgrund einer Neukalkulation der Gebühren für die Betreute Grundschule war eine Anpassung des Satzungsrechts erforderlich. In diesem Rahmen wurde zur Angleichung an vorhandenes Satzungsrecht eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule entwickelt. Diese Neufassung soll mit den neuen Gebührensätzen zum 01.04.2013 in Kraft treten.

Die Gebühr beträgt zukünftig für die Basisbetreuung von 7.15 Uhr bis 12.45 Uhr 35,00 € statt bisher 25,00 €. Für die erweiterte Betreuung von 12.45 Uhr bis 15.00 Uhr beträgt die Gebühr zukünftig 45,00 € statt bisher 35,00 €. Für das Mittagessen werden 2,00 € pro Essen erhoben.


Beschluss:

Die Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Fleckeby wird zum 01.04.2013 erlassen.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 3/2012

Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
 
 
gegenüber
bisher
  nunmehr fest-
gesetzt auf
EUR
EUR
EUR
EUR

1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
16.100
0
467.700
483.800
16.100
0
467.700
483.800

2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben       
18.200
0
34.400
52.600
18.200
0
34.400
52.600

§ 2

- unverändert -

§ 3

Die Verbandsumlage beträgt 209.700,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt:

1. Gemeinde Fleckeby                                                                                                                     125.177,00 €
2. Gemeinde Güby                                                                                                                     25.143,00 €
3. Gemeinde Hummelfeld                                                                                                                     12.304,00 €
4. Gemeinde Kosel                                                                                                                      47.076,00 €


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der Haushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 4/2012

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              515.900,00 €
in der Ausgabe auf                                                                                                                              515.900,00 €
und
  1. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              12.700,00 €
in der Ausgabe auf                                                                                                                              12.700,00 €

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investionsförderungsmaßnahmen auf                                    0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                        0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                    0,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                        2,82

§ 3
Die Verbandsumlage beträgt 220.900 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt:
1. Gemeinde Fleckeby                                                                                                                               131.033,00 €
2. Gemeinde Güby                                                                                                               27.250,00 €
3. Gemeinde Hummelfeld                                                                                                                             15.075,00 €
4. Gemeinde Kosel                                                                                                              47.542,00 €

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,-- €.





Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei
Beschlussvorlage - 10/2012

Der Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Fleckeby empfiehlt, einige Änderungen im § 1 der Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei in Fleckeby vorzunehmen (siehe Anlage).


Beschluss:

Der Schulverbandsvorsteher, der Schulleiter, der VHS-Leiter, der Vorsitzende des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Fleckeby und der Vorsitzende der Kulturinitiative Fleckeby werden die Änderungen besprechen. Die Angelegenheit wird daher vertagt.


Ja-Stimmen :13
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Der Schulverbandsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse mit.



Heini Schulz  Gunnar Bock 
Verbandsvorsteher  Protokollführer