Sitzungsort: | in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Verbandsvorsteher Heini Schulz |
Ausschussmitglied Dirk Harder |
Ausschussmitglied Heinrich Hauschildt |
Ausschussmitglied Anne Mette Jensen |
wählbare Bürgerin Heinke Marquardt |
Ausschussmitglied Heinz Meggers |
Ausschussmitglied Manfred Pohl |
Ausschussmitglied Margrit Riemer |
Ausschussmitglied Ursula Schwarzer |
Ausschussmitglied Peter Thordsen |
Ausschussmitglied Ingo Wilde |
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke |
Ausschussmitglied Heinz Zimmermann-Stock |
LVB Gunnar Bock |
Gast Uwe Leopold |
Gast Manfred Medeke |
Gast Joachim Schwarzer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2012 | |
7. | Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby |
Beschlussvorlage - 2/2012 | |
8. | Erlass der Satzung für die Kommunale Volkshochsschule |
Beschlussvorlage - 5/2012 | |
9. | Erlass der Honorar- und Gebührensatzung für die Kommunale Volkshochsschule |
Beschlussvorlage - 6/2012 | |
10. | Erlass einer Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule |
Beschlussvorlage - 8/2012 | |
11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 3/2012 | |
12. | Erlass der Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 4/2012 | |
13. | Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei |
Beschlussvorlage - 10/2012 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
16. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung |
Der Schulverbandsvorsteher berichtet im Wesentlichen über den Ausfall der Heizungsanlage und den Vandalismus an der Schule. Der Schulleiter teilt mit, dass er zum 01.09.2013 pensioniert wird. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Zusätzlich in die Tagesordnung aufgenommen werden TOP 13 „Haus- und Nutzungsordnung Hardesvogtei“ und TOP 15 „Einstellung einer Vertretung für die Betreute Grundschule“. Die TOP´e 14 und 15 werden nicht öffentlich behandelt. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor. |
zu TOP 5. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
Es werden keine Anfragen gestellt. |
zu TOP 6. | Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben |
Beschlussvorlage - 1/2012 Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 des Schulverbandes Fleckeby zu prüfen. Da in dem Schulverband kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob 1. der Haushaltsplan eingehalten ist, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist, 4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist. Über die Prüfung ist der Verbandsversammlung zu berichten. Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen. Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011. |
Beschluss: Die Jahresrechnung 2011 des Schulverbandes Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Übertragung der Aufgabe "Kommunale Volkshochschule" auf den Schulverband Fleckeby |
Beschlussvorlage - 2/2012 Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel haben die Trägerschaft ihrer kommunalen Volkshochschule auf das Amt übertragen. Der Schulverband Fleckeby setzt sich aus den gleichen Gemeinden zusammen, so dass aus diesem Grunde, aber auch wegen der „Seelenverwandschaft“ von Kinder- und Erwachsenenbildung eine Übertragung der Aufgabe auf den Schulverband Fleckeby Sinn machen würde. Das Amt wird sich aufgrund der Änderung der Amtsordnung im kommenden Jahr ohnehin grundsätzlich mit vorgenommenen Aufgabenübertragungen befassen müssen. Derzeit findet diesbezüglich noch ein Erfahrungsaustausch sowie eine Rechtseinordnung in Detailfragen statt. Unabhängig hiervon kann jedoch die oben genannte Aufgabe bereits zum 01.01.2013 an den Schulverband Fleckeby übertragen werden, wenn neben der Schulverbandsversammlung auch der Amtsausschuss sowie die betroffenen Gemeindevertretungen zustimmen. |
Beschluss: Die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee wird zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass der Satzung für die Kommunale Volkshochsschule |
Beschlussvorlage - 5/2012 Im Rahmen der Aufgabenrückübertragung durch das Amts Schlei-Ostsee wurde die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen. Zur Schaffung der der Arbeitsgrundlagen ist der Erlass der Satzung für die kommunale Volkshochschule erforderlich. In der Neufassung der Satzung wurden die Änderungswünsche der Volkshochschule berücksichtigt. |
Bürgermeister Zimmermann-Stock hält eine Namensänderung der Volkshochschule (VHS) für sinnvoll, die die Namen der beteiligten Gemeinden beinhaltet. Er beantragt, die VHS „Kommunale Volkshochschule der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby“ zu nennen. Die Abstimmung über die Satzung erfolgt unter Berücksichtigung dieses Änderungswunsches. |
Beschluss: Die Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule wird zum 01.01.2013 erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass der Honorar- und Gebührensatzung für die Kommunale Volkshochsschule |
Beschlussvorlage - 6/2012 Im Rahmen der Aufgabenrückübertragung durch das Amts Schlei-Ostsee wurde die Trägerschaft der kommunalen Volkshochschule des Amtes Schlei-Ostsee zum 01.01.2013 auf den Schulverband Fleckeby übertragen. Zur Schaffung der der Arbeitsgrundlagen ist der Erlass der Honorar- und Gebührensatzung für die kommunale Volkshochschule erforderlich. In der Neufassung der Satzung wurden die Änderungswünsche der Volkshochschule berücksichtigt. |
Die unter TOP 8 vorgenommene Namensänderung ist in die Satzung einzuarbeiten. |
Beschluss: Die Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule wird zum 01.01.2013 erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass einer Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule |
Beschlussvorlage - 8/2012 Aufgrund einer Neukalkulation der Gebühren für die Betreute Grundschule war eine Anpassung des Satzungsrechts erforderlich. In diesem Rahmen wurde zur Angleichung an vorhandenes Satzungsrecht eine Neufassung der Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule entwickelt. Diese Neufassung soll mit den neuen Gebührensätzen zum 01.04.2013 in Kraft treten. Die Gebühr beträgt zukünftig für die Basisbetreuung von 7.15 Uhr bis 12.45 Uhr 35,00 € statt bisher 25,00 €. Für die erweiterte Betreuung von 12.45 Uhr bis 15.00 Uhr beträgt die Gebühr zukünftig 45,00 € statt bisher 35,00 €. Für das Mittagessen werden 2,00 € pro Essen erhoben. |
Beschluss: Die Satzung über die Benutzung und Gebührenerhebung für die Betreute Grundschule Fleckeby wird zum 01.04.2013 erlassen. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 |
Beschlussvorlage - 3/2012 Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
§ 2 - unverändert - § 3 Die Verbandsumlage beträgt 209.700,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 125.177,00 € 2. Gemeinde Güby 25.143,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 12.304,00 € 4. Gemeinde Kosel 47.076,00 € |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Erlass der Haushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 4/2012 Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 515.900,00 € in der Ausgabe auf 515.900,00 € und
in der Ausgabe auf 12.700,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 2,82 § 3 Die Verbandsumlage beträgt 220.900 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 131.033,00 € 2. Gemeinde Güby 27.250,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 15.075,00 € 4. Gemeinde Kosel 47.542,00 € § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,-- €. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei |
Beschlussvorlage - 10/2012 Der Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Fleckeby empfiehlt, einige Änderungen im § 1 der Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei in Fleckeby vorzunehmen (siehe Anlage). |
Beschluss: Der Schulverbandsvorsteher, der Schulleiter, der VHS-Leiter, der Vorsitzende des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Fleckeby und der Vorsitzende der Kulturinitiative Fleckeby werden die Änderungen besprechen. Die Angelegenheit wird daher vertagt. |
Ja-Stimmen | :13 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 16. | Bekanntgaben |
Der Schulverbandsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die nicht öffentlich gefassten Beschlüsse mit. |
Heini Schulz | Gunnar Bock |
Verbandsvorsteher | Protokollführer |