Sitzungsort: | in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.40 Uhr |
Verbandsvorsteher Peter Thordsen |
Verbandsmitglied Dirk Harder |
Verbandsmitglied Anne Mette Jensen |
Verbandsmitglied Hartmut Keinberger |
Verbandsmitglied (w. B.) Bianka König |
Verbandsmitglied Manfred Pohl |
Verbandsmitglied Heiko Radloff |
Verbandsmitglied Rainer Röhl |
Verbandsmitglied Ursula Schwarzer |
Verbandsmitglied Hugo Thomsen |
Verbandsmitglied Karl Walther |
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke |
Verbandsmitglied Heinrich Hauschildt (entschuldigt ) |
Verbandsmitglied (w.B.) Ingo Wilde (entschuldigt ) |
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock |
Gast Matthias Bäsel |
Gast Frau Regina Jansen |
Gast Freya Kallsen |
Gast Joachim Schwarzer |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Bericht des Verbandsvorstehers, der Schulleitung und VHS |
5. | Bericht des Bauausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
7. | Entscheidung über das Optionsmodell Schulische Assistenz |
Beschlussvorlage - 4/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
TOP 8 und 9 werden nicht öffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :12 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Bericht des Verbandsvorstehers, der Schulleitung und VHS |
Es wird u. a. über die Projektwoche, den Staffellauf, die Schulkonferenz, die Ferienbetreuung, die Errichtung von Dohlennestern an der Turnhalle, das Schulprogramm, die Einschulung von 27 Kindern zum neuen Schuljahr und über VHS-Angelegenheiten berichtet. |
zu TOP 5. | Bericht des Bauausschussvorsitzenden |
Der Bauausschussvorsitzende berichtet über erfolgte und anstehende Unterhaltungsarbeiten und über die im nächsten Jahr beabsichtigte Aufstellung eines neuen Buswartehauses, wofür im Haushalt entpsrechende Mittel eingeplant werden sollten. |
zu TOP 6. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
Anfragen liegen nicht vor. |
zu TOP 7. | Entscheidung über das Optionsmodell Schulische Assistenz |
Beschlussvorlage - 4/2015 Das Land beabsichtigt zur Unterstützung der Lehrkräfte und der Schüler Schulische Assistenzen einzurichten. Hierbei kann der Schulträger wählen, ob er die Anstellung der Assistenzkraft durch das Land vornehmen lässt, einen freien Träger beauftragt oder selbst eine Anstellung vornimmt. Unklar ist, wie sich die Umsetzung der Einrichtung einer Schulassistenz in der Praxis auswirken wird. Sie soll Schüler und Lehrkräfte in pädagogischer Hinsicht unterstützen. Neben der schulischen Assistenz und den Lehrkräften helfen noch der Schulsozialarbeiter und Schulbegleiter mit jeweils unterschiedlichen Aufgaben, die sich in der Praxis jedoch überschneiden können oder alternierend eintreten, so dass die Bedarfe vermutlich nie mit den speziell zugewiesenen Aufgaben der einzelnen Personen übereinstimmen. Mal ist das Land (Lehrkräfte), mal der Kreis (Schulbegleiter), mal das Amt für verschiedene Grundschulen im Amtsgebiet (Schulsozialarbeiter) und mal (aber auch nur dann, wenn sie es wollen) der Schulträger (Schulassistenz) zuständig. Vertretungserfordernisse vereinfachen die Situation nicht. Dieser Unsinn kann nicht nachvollzogen werden. Eine Lösung "aus einem Guss" wäre hilfreich. Die Schulbegleitung von Kindern mit Behinderung wird mit der Einrichtung der Schulischen Assistenz um Anteile der pädagogischen Betreuung gekürzt, was gerade an kleinen Schulen zu erheblichen Bedarfskonflikten führen wird. Aufgrund der von zahlreichen Schulträgern geäußerten Skepsis wird derzeit über schulträgerübergreifende Lösungen nachgedacht. Um diese Tendenz zu unterstützen sollte eine endgültige Entscheidung zunächst zurück gestellt werden. Für das kommende Schuljahr 2015/2016 ist durch Vereinbarung des Landes mit dem Landkreistag sichergestellt, dass die Schulbegleitung vollumfänglich weitergeführt wird, wenn noch keine Lösung hinsichtlich der Schulischen Assistenz gefunden wurde. Soweit der Schulträger dem Land die Aufgabe abnehmen würde, würde er jährlich 125,00 € abzüglich 5% Verwaltungskosten je Schulkind (Stichtag: 19.09.2014) erhalten. Für die Grundschule Fleckeby wären dies 134 Kinder * 125,00 € abzüglich 5% = 15.912,50 €. Bei der Einstellung einer Schulischen Assistenz in der Entgeltgruppe S 2 ließe sich damit eine regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von ca. 17 bis gut 18 Stunden finanzieren. Die Assistenzkraft müsste sodann während der Schulzeit wöchentlich knapp 3 Stunden mehr arbeiten, da die längeren Ferienzeiten gegenüber dem kürzeren Urlaubsanspruch auszugleichen wären. Hinsichtlich einer denkbaren Übertragung auf einen freien Träger liegen keine näheren Erkenntnisse vor. |
Beschluss: Dem Inhalt des Schreibens des Amtsdirektors vom 30.06.2015 wird zugestimmt. Die Entscheidung wird zurück gestellt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Bekanntgaben erübrigen sich, da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist. |
Peter Thordsen | Gunnar Bock |
Verbandsvorsteher | Protokollführer |