N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby vom 17.11.2015.

Sitzungsort:  in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher Peter Thordsen
Verbandsmitglied Dirk Harder
Verbandsmitglied Anne Mette Jensen
Verbandsmitglied Hartmut Keinberger
Verbandsmitglied Manfred Pohl
Verbandsmitglied Heiko Radloff
Verbandsmitglied Rainer Röhl
Verbandsmitglied Ursula Schwarzer
Verbandsmitglied Hugo Thomsen
Verbandsmitglied Karl Walther
stellv. Mitglied Rolf Wenzel (stellv. für Heinrich Hauschildt)
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Verbandsmitglied Heinrich Hauschildt (entschuldigt vert. durch Dr. Rolf Wenzel)
Verbandsmitglied (w. B.) Bianka König (entschuldigt )
Verbandsmitglied (w.B.) Ingo Wilde (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Christoph Stöcks
Gast Matthias Bäsel
Gast Frau Regina Jansen
Gast Joachim Schwarzer

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Verbandsvorstehers, der Schulleitung und der Leitung VHS
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 6/2015
7. Erlass der Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 7/2015
8. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule und Erlass der II. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule
  Beschlussvorlage - 8/2015

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Bericht des Verbandsvorstehers, der Schulleitung und der Leitung VHS
Der Verbandsvorsteher berichtet über folgende Punkte:

- Schmierereien an den Außenflächen, Beseitigungskosten ca. 900,- €
- Herr Heinrich Hauschildt hat seinen Sitz in der Verbandsversammlung niedergelegt
- Antragsstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde für die Hardesvogtei
- Beginn Schulassistenz vermutlich 01.02.2016
- Führung von Stundennachweisen von allen geringfügig Beschäftigten
- Ferienbetreuung im Sommer mit kleinen Problemen gestartet, Herbstferien verlief reibungslos
- Gespräch mit dem Familienzentrum zwecks Ferienbetreuung von KiGa-Kindern
- Teilnahme an der Schulkonferenz
- Sicherheitsuntersuchung Spielgeräte durchgeführt
- Vandalismus im Außenbereich der Schule


Die Schulleiterin gibt Folgendes bekannt:

- z. Zt. 126 Schüler
- Pädagogisches Personal: 9 Lehrer, 1 Referendarin, 1 Förderlehrerin
- Betreuung von 2 Studiumspraktikanten
- Computerraum wird gut frequentiert
- Lernwerkstatt fast fertiggestellt
- Begabungstag mit 8 verschiedenen Themen durchgeführt mit Abschlusspräsentation
durchgeführt
- Dank für die Anschaffung neuer Sportgeräte


Der Leiter der VHS infomiert die Anwesenden:

- Herbstangebot fast abgeschlossen
- Kurse werden gut angenommen, aber bleiben eine kleine VHS
- Engagement bei Deutsch als 2. Fremdsprache
- Zusammenarbeit mit Frau Kruse, der neuen Sprachunterrichtskoordinatorin des Amtes
- Anfragen für einen Computerkurs
- Info zum Begriff "Sprachcafè", der nicht mehr verwendet werden darf, da er ein geschützter
Begriff ist


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor.

zu TOP 5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
Herr Pohl fragt nach dem Arbeitsbeginn Reinigungskräfte.
Frau Jansen teilt mit, dass diese am späten Vormittag anfangen zu arbeiten. Dies erfolgt aber ohne Störung des Unterrichts.

Frau Schwarzer teilt auf Nachfrage von Herrn Walther mit, dass der Rücktritt von Herrn Hauschildt persönliche Gründe, und er alle politischen Ämter niedergelegt hat.


zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 6/2015
Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern.
Herr Thordsen stellt kurz den Nachtragshaushalt 2015 vor.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
 
 
gegenüber
bisher
  nunmehr fest-
gesetzt auf
EUR
EUR
EUR
EUR

1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
600
0
624.300
624.900
600
0
624.300
624.900

2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben       
7.500
0
16.900
24.400
7.500
0
16.900
24.400

§ 2

- unverändert -

§ 3

Die Verbandsumlage beträgt 299.300 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt:

1. Gemeinde Fleckeby                                                                                                                     166.822,95 €
2. Gemeinde Güby                                                                                                                     38.434,70 €
3. Gemeinde Hummelfeld                                                                                                                     23.715,03 €
4. Gemeinde Kosel                                                                                                                      70.327,32 €

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 7/2015
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.

Herr Röhl regt an, den Ansatz bei der Haushaltsstelle 20000.59200 wieder künftig auf 400,- € zu reduzieren, da dieser nur für die Verabschiedungen von Herrn Medeke und Herrn Leopold auf 1.000,- € erhöht wurde.

Des Weiteren bittet er um mehr Erläuterungen zu den einzelnen Positionen bei der Hhst. 21100.93500, da nicht ersichtlich ist, welche Kosten durch die einzelnen Gegenstände entstehen. Darüberhinaus bittet er um Information zu der Anschaffung einer Musikanlage und eines Laptops.
Frau Jansen teilt mit, dass ein neues Laptop für den Unterricht benötigt wird. Damit sollen Lehrfilme über den Beamer abgespielt oder Präsentaionen zu Veranstaltungen erstellt werden. Bei der Musikanlage handelt es sich um eine Mikrofonanlage mit Verstärker, die für Veranstaltungen benötigt wird.

Es wird vorgeschlagen, künftig die Gesamtsumme bei dieser Haushaltsstelle durch eine Aufstellung zu erläutern.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              637.800,00 €
in der Ausgabe auf                                                                                                                              637.800,00 €
und
  1. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              34.700,00 €
in der Ausgabe auf                                                                                                                              34.700,00 €

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kreditefür Investitionen
und Investionsförderungsmaßnahmen auf                                                0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                        0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                    0,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                        3,43

§ 3
Die Verbandsumlage beträgt 308.000,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt:
1. Gemeinde Fleckeby                                                                                                                               167.613,26 €
2. Gemeinde Güby                                                                                                               44.243,09 €
3. Gemeinde Hummelfeld                                                                                                                             24.674,03 €
4. Gemeinde Kosel                                                                                                              71.469,61 €

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 €.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der II. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule und Erlass der II. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule
Beschlussvorlage - 8/2015
Der Leiter der VHS, Herr Schwarzer, hat einen Antrag auf Anpassung der monatlichen Aufwandentschädigung um 80,- € auf 180,- € pro Monat gestellt. Begründet wird dieser Antrag mit dem erheblich gestiegenen Aufwand für die ehrenamtliche Leitung der VHS.

Bisher wurde eine Auslagenpauschale gezahlt, von der der VHS-Leiter auch sämtliche Auslagen, die im Rahmen der Tätigkeit entstehen, bezahlen müsste. Zukünftig soll, wie im übrigen Ehrenamt auch, eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden, die allerdings teilweise steuerpflichtig ist. Erforderliche Auslagen sind gesondert zu erstatten.

Um diese Regelung umzusetzen, ist der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule und der Erlass einer II. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule erforderlich.
Frau und Herr Schwarzer verlassen zur Abstimmung auf eigenen Wunsch den Raum.

Innerhalb der Verbandsversammlung besteht darüber Einigkeit, aufgrund des gestiegenen Aufwands bei der Leitung der VHS, insbesondere im administrativen Bereich, die monatliche Aufwandsentschädigung für die Leitung auf 180,- € zu erhöhen. 

Beschluss:
Die monatliche Aufwandsentschädungung für den VHS-Leiter wird auf 180,- € festgesetzt. Die II. Nachtragssatzung zur Satzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule und die II. Nachtragssatzung zur Honorar- und Gebührensatzung des Schulverbandes Fleckeby für die Kommunale Volkshochschule werden beschlossen.

Ja-Stimmen :12
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Peter Thordsen  Christoph Stöcks 
Verbandsvorsteher  Protokollführer