N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby vom 19.04.2018.

Sitzungsort:  in der Gaststätte "Kiek In", Fleckeby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher Peter Thordsen
Verbandsmitglied Dirk Harder
Verbandsmitglied Wolfgang Kastens
Verbandsmitglied Hartmut Keinberger
Verbandsmitglied Manfred Pohl
Verbandsmitglied Heiko Radloff
Verbandsmitglied Rainer Röhl
Verbandsmitglied Ursula Schwarzer
Verbandsmitglied Hugo Thomsen
Verbandsmitglied Rolf Wenzel
stellv. Verbandsvorsteher Hans-Hermann Wörmbke

Abwesend sind:
Verbandsmitglied Anne Mette Jensen (entschuldigt )
Verbandsmitglied (w. B.) Bianka König (entschuldigt )
Verbandsmitglied (w.B.) Ingo Wilde (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Amtsdirektor/Protokollführer Gunnar Bock
Gast Matthias Bäsel
Gast Frau Regina Jansen
Gast Ellen Möller
Gast Susanne Salzer
Gast Heini Schulz
Gast Joachim Schwarzer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 2/2018
7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021
  Beschlussvorlage - 8/2018
8. Raumbedarf an der Schule Fleckeby, Ergebnis der Entwurfsplanung
  Beschlussvorlage - 5/2018
9. Umzug des Lehrerzimmers im Bestandsgebäude der Schule Fleckeby
  Beschlussvorlage - 7/2018
10. Sporthalle Fleckeby
  Beschlussvorlage - 6/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
14. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.  

zu TOP 2. Bericht des Verbandsvorstehers und der Schulleitung
Verbandsvorsteher Thordsen und Schulleiterin Jansen berichten über die Geschehnisse in der Schule.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

Die TOP 11 bis 13 werden nicht öffentlich behandelt.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschirft liegen nicht vor.  

zu TOP 5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
Auf Anfrage von Rainer Röhl teilt Schulelternbeiratsvorsitzende Ellen Möller mit, dass sie die Gründung eines beim Vereinsregister des Amtsgerichts eingetragenen Vereins prüfe. Wichtig sei die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

zu TOP 6. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2017, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2017 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 2/2018
Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2017 des Schulverbandes Fleckeby zu prüfen. Da in dem Schulverband kein eigenes Prüfungsamt besteht, übernimmt diese Aufgabe der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Verbandsversammlung zu berichten. Diese beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2017.      

Beschluss:
Die Jahresrechnung 2017 des Schulverbandes Fleckeby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2017 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt, und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.      

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021
Beschlussvorlage - 8/2018
Auf Grund des Beschlusses des Kreistages vom 23.03.2015 fand die Überarbeitung der Schülerbeförderungssatzung seitens der Kreisverwaltung statt. Im Rahmen der regelmäßig durchgeführten zielgerichteten Überprüfung, d. h. einer detaillierten Hinterfragung der der Kreisverwaltung von den örtlichen Schulträgern vorzulegenden Verwendungsnachweise für das Schuljahr 2015/2016 ist festgestellt worden, dass sich die Praxis der Schülerbeförderung im Laufe der Zeit in wesentlichen Punktenvom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung des Kreises entfernt hat. Im Zuge der Überarbeitung kam heraus, dass 872 Schülerinnen und Schüler aus Sicht der Verwaltung zu Unrecht im Rahmen der Schülerbeförderungssatzung befördert wurden.

Der Kreis beabsichtigte, die seitens der örtlichen Schulträger praktizierten Abweichungen vom Wortlaut der Schülerbeförderungssatzung nicht mehr anzuerkennen und ab dem Schuljahr 2016/2017 konsequent auf die Einhaltung der Schülerbeförderungssatzung hinzuwirken. Die Schulträger bzw. Schulverbände wurden über die Absicht der Verwaltung, die Verwendungsnachweise nur noch korrigiert zu akzeptieren, informiert. Dabei entstand eine lebhafte und immerwährende Diskussion gerade im Zusammenhang mit der Frage, ob und inwieweit der Kreis einen ausreichenden ÖPNV im Kreisgebiet anbietet und ob es nicht letztendlich unerheblich sei, wenn Schülerinnen und Schüler im Pauschalverkehr, also in einem pauschal abgerechneten Bus, befördert werden, wenngleich sie keinen Anspruch haben.

Mit Blick auf eine Lösung dieses Spannungsverhältnisses und der unterschiedlichen Sichtweisen hat der Kreis mit der Kanzlei Weissleder & Ewer einen öffentlich-rechtlichen Vertrag entworfen. Neben der unsicheren Rechtslage als notwendige Grundlage für einen öffentlich-rechtlichen Vertrag ist aus der Sicht des Kreises auch wesentlich, dass zum Betriebsstart 01.01.2021 der Überlandverkehr im Kreisgebiet neu ausgeschrieben werden soll. Hier soll auch der Schülerverkehr soweit es geht integriert werden. Dieses Vorhaben wird nur gelingen, wenn der Kreis, die Ämter, die Gemeinden und die Schulträger und die Schulverbände gut zusammenarbeiten und dieses Verhältnis nicht durch die genannten Altfälle belastet ist.

Der seitens des Kreises vorgeschlagene öffentlich-rechtliche Vertrag enthält folgende Kernregelungen:
  • Bis zur Einführung des neuen ÖPNV zum 01.01.2021 wird der Kreis die Verwendungsnachweise nach der bisherigen Abrechnungspraxis akzeptieren.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden keine neuen Beförderungsfälle zulassen, die zu einer Steigerung der Schülerbeförderungskosten führen.
  • Die Schulträger bzw. Schulverbände werden jene Schülerbeförderungsverkehre kündigen, die mit der Einführung des Überlandverkehres zum 01.01.2021 überflüssig werden.

Unter Berücksichtigung der zum 01.08.2018 in Kraft tretenden neuen Regelungen der Schülerbeförderungssatzung hat am 27.09.2017 ein Gespräch der Kreisverwaltung mit dem hiesigen Kreisverband des Schl.-Holst. Gemeindetages und den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Schulträger stattgefunden. In der Sitzung des Regionalentwicklungsausschusses des Kreises am 11.10.2017 wurde der derzeitige Sachstand zustimmend zur Kenntnis genommen.

Seit Oktober 2017 hat der Kreis bilaterale Gespräche mit allen Schulträgern bzw. Schulverbänden geführt und den Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages besprochen. Der vorliegende Entwurf ist somit bereits mit einer Vielzahl von Schulträgern abgestimmt.    

Beschluss:
Der öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Regelung der Schülerbeförderung bis einschließlich Schuljahr 2020/2021 wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Raumbedarf an der Schule Fleckeby, Ergebnis der Entwurfsplanung
Beschlussvorlage - 5/2018
Zum 10.04.2018 ist die Richtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KlnvFG II) - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Kraft getreten. Der Schulverband sollte sich nunmehr mit der Sicherstellung des Raumbedarfs und einem evt. Sanierungsbedarf der Schule befassen.

Eine "Erste Entwurfsplanung" zur Sicherstellung des Raumbedarfs der Schule Fleckeby ist fertig und wird zur Verfügung gestellt. Die Kostenschätzung schließt mit rund 500.000 €.

Bei der bereits genannten Richtlinie sind folgende Punkte zu beachten:
Gefördert werden finanzschwache Gemeinden, Ämter und Schulverbände, so dass der Schulverband Fleckeby grundsätzlich förderwürdig ist.

Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden. Das Gesamtvolumen beträgt ca. 100 Mio. €.

Eine Anmeldung der Investitionsmaßnahme ist bis zum 30.06.2018 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur möglich. Der Meldung sind eine Kurzbeschreibung des Fördergegenstandes, eine vorläufige Kostenschätzung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und der ausgefüllte "Bestandserfassungsbogen Schulinfrastruktur" beizulegen.

Alle angemeldeten Investitionsmaßnahmen werden, bezogen auf den jeweiligen Kreis, in einer sogenannten Prioritätenliste strukturiert. Über diese Reihenfolge und über die Quote der Zuwendungshöhe entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Grund einer Empfehlung eines Gremiums, welches aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und der kommunalen Landesverbände besteht.

Die Förderquote darf 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und soll mindestens 50 % betragen. In die Prioritätenliste werden nur Maßnahmen aufgenommen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 € betragen.
Die Prioritätenliste wird bis zum 30.09.2018 bekanntgegeben.

Ab dem 01.10.2018 bis 30.09.2019 kann dann ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Investitionsbank S-H gestellt werden. Die Förderquote kann abweichend zu der Festlegung in der Prioritätenliste bestimmt werden, soweit die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht der Anmeldung entsprechen.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen worden sein und eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung ist bis zum 31.12.2023 möglich. 

Beschluss:
Auf Basis des vorliegenden Entwurfes soll bis spätestens 30.06.2018 ein Förderantrag gestellt werden. Die planenden Architekten werden beauftragt, die nötigen Unterlagen gemeinsam mit der Verwaltung zu erstellen. Nach Gewährung einer entsprechenden Zuwendung soll die Maßnahme umgesetzt werden. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Umzug des Lehrerzimmers im Bestandsgebäude der Schule Fleckeby
Beschlussvorlage - 7/2018
Aufgrund akkut vorherrschenden Handlungsbedarfes soll die Verbandsversammlung beraten, ob und wie ein Umzug des Lehrerzimmers innerhalb bestehender Räume der Schule kurzfristig ermöglicht werden soll. Vornehmlich sind es die Abgrenzung eines Kopierraumes mit einer Trockenbauwand, die Erneuerung des Bodenbelags, ein Anstrich der Wände und die Beschaffung und der Einbau einer Pantry-Küche.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Umzug des Lehrerzimmers kurzfristig durchzuführen und aus Mitteln der Gebäudeunterhaltung zu finanzieren. Dazu wird das entsprechende Budget im Verwaltungshaushalt um zusätzliche 10.000 € aufgestockt.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Sporthalle Fleckeby
Beschlussvorlage - 6/2018
Zum 10.04.2018 ist die Richtlinie zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes des Bundes (KlnvFG II) - Finanzhilfen zur Verbesserung der Schulinfrastruktur finanzschwacher Kommunen in Kraft getreten.

Der Schulverband sollte sich nunmehr mit der Sicherstellung des Raumbedarfs und einem evt. Sanierungsbedarf der Schule befassen.In diesem Zusammenhang regt der Verbandsvorsteher an, dass sich der Schulverband Gedanken über den Zustand der Sporthalle macht und überlegt, ob Sanierungen oder gar ein Neubau anstehen. Sofern man einen Bedarf erkennt, regt er an, eine erste Planung zu beauftragen, damit man diesedann als Grundlage für einen Förderantrag heranziehen könnte.
In diesem Zusammenhang regt der Verbandsvorosteher an, dass sich der Schulverband Gedanken über den Zustand der Sporthalle macht und überlegt, ob Sanierungen oder gar ein Neubau anstehen. Sofern man einen Bedarf erkennt, regt er an, erste Planungen zu beauftragen, damit man diese der Anmeldung zum Förderprogram zugrunde legen kann.

Der Aufwand und die Honorare für eine derartige erste Planung wurden abgeschätzt. Neben einem Architekten bedarf es ggf. auch der ersten Zuarbeit eines Ingenieurs für technische Gebäudeausstattung, ggf. eines Bauphysikers (Stichwort Erneuerbare Energiengesetz und EnEV) und eines Tragwerksplaners. Zudem muss bei einem Neubau ggf. der Baugrund erkundet werden. In der Summe wird der Gesamtaufwand für die Erarbeitung von antragstauglichen Unterlagen auf rund 7.500 € geschätzt. 


Bei der bereits genannten Richtlinie sind folgende Punkte zu beachten:

Gefördert werden finanzschwache Gemeinden, Ämter und Schulverbände, so dass der Schulverband Fleckeby grundsätzlich förderwürdig ist.

Förderfähig sind Investitionen für die Sanierung, den Umbau, die Erweiterung und bei Beachtung des Prinzips der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit ausnahmsweise der Ersatzbau von Schulgebäuden. Das Gesamtvolumen beträgt ca. 100 Mio. €.

Eine Anmeldung der Investitionsmaßnahme ist bis zum 30.06.2018 beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur möglich. Der Meldung sind eine Kurzbeschreibung des Fördergegenstandes, eine vorläufige Kostenschätzung zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und der ausgefüllte "Bestandserfassungsbogen Schulinfrastruktur" beizulegen.

Alle angemeldeten Investitionsmaßnahmen werden, bezogen auf den jeweiligen Kreis, in einer sogenannten Prioritätenliste strukturiert. Über diese Reihenfolge und über die Quote der Zuwendungshöhe entscheidet das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf Grund einer Empfehlung eines Gremiums, welches aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums und der kommunalen Landesverbände besteht.

Die Förderquote darf 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht übersteigen und soll mindestens 50 % betragen. In die Prioritätenliste werden nur Maßnahmen aufgenommen, deren zuwendungsfähige Ausgaben mindestens 100.000 € betragen.
Die Prioritätenliste wird bis zum 30.09.2018 bekanntgegeben.
Ab dem 01.10.2018 bis 30.09.2019 kann dann ein Antrag auf Gewährung einer Zuwendung bei der Investitionsbank S-H gestellt werden. Die Förderquote kann abweichend zu der Festlegung in der Prioritätenliste bestimmt werden, soweit die tatsächlichen zuwendungsfähigen Ausgaben nicht der Anmeldung entsprechen.

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 vollständig abgenommen worden sein und eine vollständige Abrechnung und damit verbundene Auszahlung ist bis zum 31.12.2023 möglich.

Beschluss:
Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, erforderliche Planungsaufträge zu erteilen und eine Anmeldung beim Förderprogramm vorzunehmen. Während der beginnenden Planung wird sich ergeben, ob eine Sanierung oder ein Ersatzbau wirtschaftlicher ist. Die wirtschaftlichere Option wird angemeldet.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 14. Bekanntgaben
Der Verbandsvorsteher stellt die Öffentlichkeit wieder her und teilt die in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse mit.


Peter Thordsen  Gunnar Bock 
Verbandsvorsteher  Protokollführer