N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses des Schulverbandes Fleckeby vom 28.03.2019.

Sitzungsort:  in der Grundschule Fleckeby, Am Holm 2, 24357 Fleckeby
Beginn der Sitzung:  16.00 Uhr
Ende der Sitzung:  17.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende/r Rainer Röhl
stellv. Ausschussvorsitzende/r Dirk Harder
Ausschussmitglied Karsten Lassen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Jan Andresen
Gast Matthias Bäsel
Gast Manuela Hanke
Gast Frau Regina Jansen
Verbandsvorsteher Peter Thordsen
Verbandsmitglied Manfred Radtke
Verbandsmitglied (w.B.) Matthias Thordsen
Frau Ellen Möller, Schulelternbeirat
Herr Messerschmidt

T a g e s o r d n u n g


1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsantäge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Weitere Vorgehensweise zur Brandschutzsanierung der Schule
  Beschlussvorlage - 4/2019
5. Ergebnis der vergleichenden Kostenschätzungen Neubau mit Sanierung der Sporthalle
  Beschlussvorlage - 5/2019
6. Erneuerung der Uhr im Giebel der Schule
  Beschlussvorlage - 3/2019

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsantäge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Weitere Vorgehensweise zur Brandschutzsanierung der Schule
Beschlussvorlage - 4/2019
Nachdem der Schulverband in seiner Sitzung am 19.04.2018 zuletzt beschlossen hat, mit ersten Planungen Kosten für einen Anbau an die Schule zu ermitteln, wurde die Maßnahme fristgerecht zum Förderprogramm KInvFG II angemeldet. Leider wurde im Spätherbst 2018 mitgeteilt, dass die Maßnahme nicht in das Förderprogramm aufgenommen wurde.
Anschließend haben am 30.10.2018, 20.11.2018, 15.01.2019 und 19.02.2019 Besprechungen zwischen dem Schulverband, der Architektin, den Sonderfachleuten, der Schulleitung und der Verwaltung stattgefunden. Es wurde überlegt, wie ohne einen Anbau der Raumnot begegnet werden kann und gleichzeitig die Defizite des Brandschutzes beseitigt werden können. Um das Protokoll des Brandschutzingenieurs des Kreises nicht misszuinterpretieren, wurde auch dieser an der erneuten Begehung der Schule am 19.02.2019 beteiligt. Bis auf die Situation des 2. Rettungsweges aus dem Dachgeschoss der Schule konnten alle erforderlichen Maßnahmen eindeutig definiert werden. Hinsichtlich des 2. Rettungsweges gibt es allerdings die missliche Situation, dass weder die Amtsverwaltung noch das Kreisbauamt eine Genehmigung der am Giebel installierten Stahlspindeltreppe in den Akten haben. Es macht den Anschein, als wäre die Treppe 1991 gebaut worden, ohne eine Baugenehmigung einzuholen. Ob diese Treppe seinerzeit überhaupt genehmigungspflichtig gewesen wäre, ist unklar. Jedenfalls genügen weder das nach innen zu öffnende Ausstiegsfenster, noch das innen stehende Stahlpodest noch die schmale Stahlspindeltreppe heutigen Anforderungen an einen 2. Rettungsweg. Wäre das Konstrukt 1990 / 1991 bauaufsichtlich und brandschutztechnisch genehmigt und abgenommen worden, so könnten die Verantwortlichen ggf. Bestandsschutz geltend machen. Da dieses aber scheinbar nicht der Fall ist, wird das Flucht- und Rettungswege- sowie Raumkonzept grundsätzlich neu überarbeitet.
Der im letzten Jahr angedachte Umzug des Amtsarchives von Fleckeby nach Damp ist unterdessen beschlossen. Der Raum in der Hardesvogtei, der heute noch das Archiv beherbergt, wird im Sommer 2019 durch das Amt Schlei-Ostsee freigeräumt. Danach müsste der Raum dann noch je nach Raumkonzept der Schule als Klassen- oder Fachraum bzw. Raum für die betreute Grundschule hergerichtet werden (Bodenbelag, Maler, Akustikdecke?).

Das Ergebnis der im Dialog zwischen Schulverbandsvorsitzendem, Schulleitung und Architektin erstellten überarbeiteten Variantenprüfung und Grobplanung trägt die Architektin in der Bauausschusssitzung am 28.03.2019 vor. Dabei werden auch die damit einhergehenden Kosten beziffert, damit der Verband nach Beratung einen Beschluss der weiteren Vorgehensweise beschließen kann. 
Frau Hanke trägt die Planungen und die zugehörigen Kostenberechnungen vor.

Herr Röhl merkt an, dass die Schülerzahlen von 2008 bis 2018 um 1/4 abgenommen haben. Mit dieser Kenntnis und einem Ausblick auf künftige Baugebiete in den Verbandsgemeinden, könnte es durchaus sein, dass die Schülerzahlen weiter rückläufig sein werden. Daher muss man überlegen, wo man die ersten Prioritäten bei der Abstellung von Brandschutzdefiziten setzt.

Gemeinsam stellt man fest, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass man auf die Räume im Dachgeschoss vollends verzichten kann. Schließlich schreiben die einschlägigen Bauvorschriften vor, dass für Aufenthaltsräume für eine Personenanzahl ab 20 besondere Brandschutzmaßnahmen vorzusehen sind. Die Schulleiterin schätzt die Zukunft so ein, dass die Räume im Dachgeschoss wahrscheinlich noch lange für den Schulbetrieb benötigt werden.

Frau Hanke erklärt, dass man bei den Maßnahmen im DG noch überlegen kann und muss, welche Ziele konkret verfolgt werden sollen. Es muss genau überlegt werden, ob die Lernbüros (Nischen) und die Lese- Chillecke weiter Bestand haben müssen. Die neu eingerichtete Lernwerkstatt im ehemaligen EDV-Raum wird sicherlich fortan genutzt werden.
Ungeachtet dessen wird der Spitzboden kurz über lang von Brandlasten befreit werden müssen und Rauchmelder müssen nachgerüstet werden.

Dem Protokoll werden die Grundrisspläne und die Kostenermittlung beigefügt.
 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Brandschutzsanierung wie folgt weiter anzugehen:
Die Planungen sollen weiter vorangetrieben und bis zur vorbereitenden Ausführungsplanung vollendet werden. Dabei sollen insbesondere die 400-er Maßnahmen und Kosten der TGA genauer ermittelt werden. Das Ergebnis soll in den Sitzungen des Schulverbandes vor den Sommerferien 2019 vorgetragen werden. Hinsichtlich der Schaffung eines zusätzlichen Notaugangs aus dem Erdgeschossflur und eines barrierfreien WCs im EG soll durch die Architekten die Genehmigungsfähigkeit, nicht zuletzt auch unter dem Aspekt des Denkmalschutzes, geklärt werden. Möglicherweise können diese beiden Punkte noch in und nach den Herbstferien 2019 umgesetzt werden.
Brandschutzdefizite aus dem Brandschau- Protokoll, die ohne bauliche Maßnahmen beseitigt werden können und noch nicht wurden, sollen abgestellt werden. Dabei geht es z.B. um
  • Brandlasten aus dem Treppenhaus entfernen
  • Feuerlöscherstandorte und Beschilderung prüfen
  • Abfallbehälter aus den Fluren entfernen
  • Panikschloss im Anbau vorsehen und prüfen
  • Brandschutzordnung anfertigen (Frau Hanke wird Frau Jansen bei der Erstellung unterstützen). 

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 5. Ergebnis der vergleichenden Kostenschätzungen Neubau mit Sanierung der Sporthalle
Beschlussvorlage - 5/2019
Nachdem der Schulverband in seiner Sitzung am 19.04.2018 zuletzt beschlossen hat, mit ersten Planungen Kosten für die Sanierung der Sporthalle zu ermitteln, wurde die Maßnahme fristgerecht zum Förderprogramm KInvFG II angemeldet. Tatsächlich wurde die Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen und ein Zuschuss von bis zu 1 MIO Euro reserviert. Nun bedarf es allerdings der formalen Beantragung der Bewilligung des Zuschusses. Dazu muss eine detaillierte Entwurfsplanung erstellt werden. Zwischenzeitlich haben am 15.01.2019, 20.11.2018 und 30.10.2018 Besprechungen zwischen dem Schulverband, der Architektin, den Sonderfachleuten, der Schulleitung und der Verwaltung stattgefunden. Dabei stand stets auch immer die Fragestellung, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher wäre, im Mittelpunkt.

Ein Mangel der Bestandshalle ist die nicht normgerechte Größe, der unter Berücksichtigung des Unfallverhütungsschutzes für sich betrachtet für einen Neubau sprechen würde. Nicht zuletzt dadurch bedingt müssen die kompletten Sanierungskosten genau berechnet werden. Auch die Kosten eines Neubaus müssen berechnet werden. Erst das Ergebnis dieser beiden Berechnungen wird ein fundierte Entscheidungsbasis dafür liefern, ob eine Sanierung am Ende gegenüber einem Neubau wirtschaftlich ist.

Nachdem gegenüber Herrn Thordsen vom Zuschussgegeber bestätigt wurde, dass der angekündigte 1 MIO-Landeszuschuss für die Sanierung der Sporthalle auch für einen Ersatzbau zur Verfügung steht, sofern die Sanierungskosten 80 % der Neubaukosten überschreiten, wird diese Option also nicht mehr als gänzlich abwägig eingeordnet.

Die Planer wurden beauftragt, die Sanierungskosten genau zu berechnen und jenen Kosten eines Neubaus als Ersatzbau gegenüberzustellen. Diese Berechnung muss der Überprüfung durch Fachleute des Zuschussgebers Stand halten. Das Ergebnis wird die Architektin in der Bauausschusssitzung am 28.03.2019 vortragen.

Schlussendlich muss die Verbandsversammlung am 02.04.2019 beschließen, welche Option als Förderantrag zur Bewilligung eines Zuschusses gewählt werden soll. So oder so muss die Kofinanzierung aufgebracht werden.
Da diese interdisziplinären Planungen (Architekt, Statiker, Energieplaner, Planer für technische Gebäudeausstattung) nicht im Handumdrehen erstellt werden können, sondern aufgrund des Umfanges Zeit beanspruchen, darf die Entscheidung der Verbandsversammlung nicht mehr vertragt werden. Ansonsten wird der reservierte Zuschuss gefährdet.  
Frau Hanke trägt die Planungen vor. Für die Sanierung der Bestandshalle hat sie zusammen mit den Fachplanern Kosten von 1.800.000 € ermittelt. Für den Neubau einer normgerechten Einfeldhalle wurden Kosten von 2.200.000 € ermittelt. Einen Ersatzbau würde man niemals in den Abmessungen des Bestandes (12m x 24m x 5,50m), sondern immer als normgerechte Einfeldhalle mit den Maßen 15m x 27m x 5,50m erstellen. Ungeachtet dessen überschreiten die Sanierungskosten 80 % der Neubaukosten, so dass ein Ersatzbau als wirtschaftlich erachtet werden kann. Die Berechnungen der Kosten sind prüffähig aufgeschlüsselt worden, da der Zuschussgeber die Plausibilität attestieren muss.

Der Ausschuss berät das Für- und Wider von Sanierung und Neubau und gelangt einhellig zur Auffassung, dass der Ersatzbau langfristig gesehen wirtschaftlicher ist. Hinsichtlich der Standortfrage ist man sich grob einig, dass die neue Halle eigentlich erst östlich der Bestandshalle auf dem Grundstück des Schulverbandes erstellt werden sollte, bevor die alte Halle abgerissen wird. Am Ort der Bestandshalle können ggf. Parkplätze gebaut werden. Es wäre wünschenswert, wenn eine neue Sporthalle größere Nutzerkreise anspricht und daher zusätzlicher Parkraum benötigt würde.

Dem Protokoll werden die Kostenermittlungen beigefügt.
 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Neubau der Sporthalle weiter zu verfolgen. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, erforderliche Planungsaufträge zu verhandeln und eine Planung bis zur Leistungsphase 3, Entwurfsplanung, zu erteilen. Diese Planungen sollen Grundlage für den formellen Förderantrag werden. Der Förderantrag ist fristgerecht zu stellen. Erforderliche Mittel für zu erbringende Planungsleistungen in Höhe von abgeschätzt rund 70.000 € werden über den Nachtrag zum Vermögenshaushalt bereitgestellt. Die Kofinanzierung von bis zu 1.200.000 € zzgl. der nicht includierten Kosten für den Abriss der alten Halle, ggf. neu zu beschaffende Sportgeräte sowie der Gestaltung der Außenanlagen wird sichergestellt und erforderliche Mittel werden über den Haushalt 2020 bereitgestellt. Die Art der Finanzierung wird zu gegebener Zeit separat beraten.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erneuerung der Uhr im Giebel der Schule
Beschlussvorlage - 3/2019
Die vorhandene Uhr im Giebel zum Schulhof ist defekt. Eine Reparatur ist nach Auskunft eines Uhrmachers unwirtschaftlich. Eine Erneuerung mit Funkuhrwerkstechnik kostet einschließlich Steiger, Reinigung der Zeiger und E-Installationen rund 3.000 €. Ein konkretes Angebot wurde angefordert. Die Erneuerung wird vom Verbandsvorsteher empfohlen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, eine neue Uhr für den Giebel anzuschaffen. Erforderliche Mittel werden im Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.  

Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Jan Andresen  Rainer Röhl 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender