Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Schulverband Fleckeby

Beschlussvorlage
10/2018
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
06.11.2018

Beratungsfolge Sitzung
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby 12.12.2018 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018

Sachverhalt:
Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen.

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöht um
vermindert um
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge
 
 
gegenüber
bisher
  nunmehr fest-
gesetzt auf
EUR
EUR
EUR
EUR

1. im Verwaltungshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben
40.400
0
581.500
621.900
40.400
0
581.500
621.900

2. im Vermögenshaushalt
die Einnahmen
die Ausgaben       
44.700
0
27.400
72.100
44.700
0
27.400
72.100

§ 2

- unverändert -

§ 3

Die Verbandsumlage beträgt 310.700 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt:

1. Gemeinde Fleckeby                                                                                                                     177.176,03 €
2. Gemeinde Güby                                                                                                                     41.940,22 €
3. Gemeinde Hummelfeld                                                                                                                     23.965,84 €
4. Gemeinde Kosel                                                                                                                      67.617,91 €   


.....................................
Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2018