Nachdem der Schulverband in seiner Sitzung am 19.04.2018 zuletzt beschlossen hat, mit ersten Planungen Kosten für die Sanierung der Sporthalle zu ermitteln, wurde die Maßnahme fristgerecht zum Förderprogramm KInvFG II angemeldet. Tatsächlich wurde die Maßnahme in das Förderprogramm aufgenommen und ein Zuschuss von bis zu 1 MIO Euro reserviert. Nun bedarf es allerdings der formalen Beantragung der Bewilligung des Zuschusses. Dazu muss eine detaillierte Entwurfsplanung erstellt werden. Zwischenzeitlich haben am 15.01.2019, 20.11.2018 und 30.10.2018 Besprechungen zwischen dem Schulverband, der Architektin, den Sonderfachleuten, der Schulleitung und der Verwaltung stattgefunden. Dabei stand stets auch immer die Fragestellung, ob eine Sanierung oder ein Neubau wirtschaftlicher wäre, im Mittelpunkt.
Ein Mangel der Bestandshalle ist die nicht normgerechte Größe, der unter Berücksichtigung des Unfallverhütungsschutzes für sich betrachtet für einen Neubau sprechen würde. Nicht zuletzt dadurch bedingt müssen die kompletten Sanierungskosten genau berechnet werden. Auch die Kosten eines Neubaus müssen berechnet werden. Erst das Ergebnis dieser beiden Berechnungen wird ein fundierte Entscheidungsbasis dafür liefern, ob eine Sanierung am Ende gegenüber einem Neubau wirtschaftlich ist.
Nachdem gegenüber Herrn Thordsen vom Zuschussgegeber bestätigt wurde, dass der angekündigte 1 MIO-Landeszuschuss für die Sanierung der Sporthalle auch für einen Ersatzbau zur Verfügung steht, sofern die Sanierungskosten 80 % der Neubaukosten überschreiten, wird diese Option also nicht mehr als gänzlich abwägig eingeordnet.
Die Planer wurden beauftragt, die Sanierungskosten genau zu berechnen und jenen Kosten eines Neubaus als Ersatzbau gegenüberzustellen. Diese Berechnung muss der Überprüfung durch Fachleute des Zuschussgebers Stand halten. Das Ergebnis wird die Architektin in der Bauausschusssitzung am 28.03.2019 vortragen.
Schlussendlich muss die Verbandsversammlung am 02.04.2019 beschließen, welche Option als Förderantrag zur Bewilligung eines Zuschusses gewählt werden soll. So oder so muss die Kofinanzierung aufgebracht werden.
Da diese interdisziplinären Planungen (Architekt, Statiker, Energieplaner, Planer für technische Gebäudeausstattung) nicht im Handumdrehen erstellt werden können, sondern aufgrund des Umfanges Zeit beanspruchen, darf die Entscheidung der Verbandsversammlung nicht mehr vertragt werden. Ansonsten wird der reservierte Zuschuss gefährdet.