Der Schulverband ist Eigentümer des Grundstücks auf dem die Sportplätze, die nördlichen 2 Tennisplätze und das Sportheim errichtet wurden. Die Gemeinde und der Sportverein Fleckeby sind auf 99 Jahre (bis 2075) Erbbauberechtigte je zur ideelen Hälfte. Nach dem Erbbaurechtsvertrag bedürfen Veränderungen der baulichen Anlagen der Zustimmung des Schulverbandes. Aufgrund des Neubaus des Sportzentrums und des Abrisses eines Tennisplatzes sowie des alten Sportheimes ergeben sich entsprechende Veränderungen, die im Einzelnen auf der Sitzung erläutert werden.
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