Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby | 24.10.2011 |
Betreff: |
Erlass der Haushaltssatzung 2012 |
Sachverhalt: |
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 73 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Abstimmungstext: |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 476.700,00 € in der Ausgabe auf 476.700,00 € und
in der Ausgabe auf 34.400,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt:
§ 3 Die Verbandsumlage beträgt 210.400,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 125.596,00 € 2. Gemeinde Güby 25.227,00 € 3. Gemeinde Hummelfeld 12.345,00 € 4. Gemeinde Kosel 47.233,00 € § 4 Der Höchstbetrag fürunerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,-- €. |
Anlagen: |
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