Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Schulverband Fleckeby

Beschlussvorlage
11/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
11.10.2011

Beratungsfolge Sitzung
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby 24.10.2011 

Betreff:
Schulsozialarbeit

Sachverhalt:

Mit der Neuregelung des Zweiten Sozialgesetzbuches werden für die Jahre 2011 bis 2013 Bundesmittel für Schulsozialarbeit bereit gestellt. Dies sind für die Grundschule Fleckeby im Jahr 2011 voraussichtlich 4.717,00 €. Die Mittel müssen zweckentsprechend eingesetzt werden, wobei das erforderlich Personal Mindeststandards (pädagogische Fachkraft oder eine gleichwertige Qualifikation) genügen muss. Die Mittel können im Rahmen des Förderzeitraumes auf Folgejahre übertragen werden, so dass bei einer Übertragung der Mittel des Jahres 2011 auf die Jahre 2012 und 2013 voraussichtlich jeweils ca. 7.000,00 € zur Verfügung stehen. Hiermit könnte bspw. eine Erzieherin ca. 8 bis 10 Stunden wöchentlich beschäftigt werden.

Voraussetzung ist zunächst die Abstimmung einer Konzeption zwischen Schulträger und Schule. Mit dieser Konzeption, einem Finanzplan und einer Erklärung darüber, ob und wann die einzelnen Zuwendungsvoraussetzungen vorliegen, muss der Förderantrag bis zum 15. November 2011 beim Kreis Rendsburg-Eckernförde eingereicht sein. Später eingereichte Anträge können keine Berücksichtigung finden.


Abstimmungstext:

Für die Grundschule Fleckeby soll Schulsozialarbeit im Rahmen der voraussichtlichen Fördermittel geleistet werden. Ein entsprechender Förderantrag ist zu stellen. Die Konzeptionerstellung erfolgt rechtzeitig durch Schulleitung und Verwaltung zur Förderantragsabgabe. Das Konzept wird zur nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt.



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Gunnar Bock
-LVB-

Anlagen:
  • Schreiben des Kreises Rendsburg-Eckernförde vom 29.09.2011
  • Richtlinien des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Förderung der Schulsozialarbeit