Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Schulverband Fleckeby

Beschlussvorlage
4/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Godber Peters   
 
16.10.2012

Beratungsfolge Sitzung
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby  

Betreff:
Erlass der Haushaltssatzung 2013

Sachverhalt:

Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.


Abstimmungstext:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2013 werden beschlossen.

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2013 wird
1. im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              515.900,00 €
in der Ausgabe auf                                                                                                                              515.900,00 €
und
  1. im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf                                                                                                                              12.700,00 €
in der Ausgabe auf                                                                                                                              12.700,00 €

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investionsförderungsmaßnahmen auf                                    0,00 €
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                        0,00 €
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                    0,00 €
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                        2,82

§ 3
Die Verbandsumlage beträgt 220.900 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt:
1. Gemeinde Fleckeby                                                                                                                               131.033,00 €
2. Gemeinde Güby                                                                                                               27.250,00 €
3. Gemeinde Hummelfeld                                                                                                                             15.075,00 €
4. Gemeinde Kosel                                                                                                              47.542,00 €

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,-- €.






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Godber Peters
-Verwaltung-

Anlagen:
  • Haushaltssatzung 2013
  • Haushaltsplan 2013