Die Schulverbandsversammlung hat am 24.10.2011 beschlossen, die Frage der Änderung der Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei zunächst an den Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschuss der Gemeinde Fleckeby zu verweisen. Dieser hat empfohlen, einige Änderungen im § 1 der Haus- und Nutzungsordnung für die Hardesvogtei in Fleckeby vorzunehmen. In der letzten Schulverbandsversammlung am 12.11.2012 wurde beschlossen, dass der Schulverbandsvorsteher, der Schulleiter, der VHS-Leiter, der Vorsitzende des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses der Gemeinde Fleckeby und der Vorsitzende der Kulturinitiative Fleckeby die Änderungen besprechen. Hierbei hat sich folgender Vorschlag ergeben (Änderungen in fett):
§ 1
Allgemeines
Der Schulverband Fleckeby ist Eigentümer der Hardesvogtei. Im Obergeschoss befinden sich das Museum mit einer ständigen Ausstellung zur Geschichte der Harden im Herzogtum Schleswig (Benutzung und Öffnungszeiten nach Vereinbarung), ein Besprechungszimmer, ein Vorflur und ein Nebenraum mit Zutritt zum Notausgang. Im Erdgeschoss nutzt die Schule zwei Räume zu Unterrichtszwecken (vom Flur aus links), ein Raum wird vom Amt Schlei–Ostsee als Archiv genutzt (vom Flur aus rechts). Um einen barrierefreien Zugang zur Hardesvogtei zu gewährleisten, befinden sich im Eingangsbereich eine Rampe und ein Treppenlift zum Obergeschoss.
Der Schulverband bietet der „Kommunalen Volkshochschule (VHS) der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel im Schulverband Fleckeby“ und der „Kulturinitiative Fleckeby“ (KIF) sowie anderen gemeinnützigen Organisationen und Vereinen – künftig Nutzer genannt – die Möglichkeit, Räumlichkeiten in der Hardesvogtei zu nutzen. Für die Nutzung stehen im Erdgeschoss die zwei Räume, die Toiletten und der Treppenlift, im Obergeschoss das Besprechungszimmer, der Vorflur und der Nebenraum mit freiem Zutritt zum Notausgang zur Verfügung.
Die zur Nutzung des Vorflurs notwendige Bestuhlung der VHS und der KIF können im Nebenraum mit dem Notausgang untergebracht werden. Hinsichtlich der Benutzungszeiten wird der VHS und der KIF sowie den in den Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel ansässigen Nutzern Vorrecht eingeräumt.
Nunmehr ist erneut in der Schulverbandsversammlung zu beraten und zu beschließen.