Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby | 17.11.2015 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 |
Sachverhalt: |
Der Schulverband hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Der Schulverband kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehören Nachtragshaushaltsplan ändern. |
Abstimmungstext: | |||||||||||||||||||||||||||
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 mit folgenden Festsetzungen zu erlassen. § 1 Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
1. im Verwaltungshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
2. im Vermögenshaushalt die Einnahmen die Ausgaben
§ 2 - unverändert - § 3 Die Verbandsumlage beträgt 299.300 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 166.822,95 € 2. Gemeinde Güby 38.434,70 € 3. Gemeinde Hummelfeld 23.715,03 € 4. Gemeinde Kosel 70.327,32 € |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 |