Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby | 17.11.2015 |
Betreff: |
Erlass der Haushaltssatzung 2016 |
Sachverhalt: |
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Abstimmungstext: |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 637.800,00 € in der Ausgabe auf 637.800,00 € und
in der Ausgabe auf 34.700,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kreditefür Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,43 § 3 Die Verbandsumlage beträgt 308.000,00 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 167.613,26 € 2. Gemeinde Güby 44.243,09 € 3. Gemeinde Hummelfeld 24.674,03 € 4. Gemeinde Kosel 71.469,61 € § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 €. |
Anlagen: |
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