Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Verbandsversammlung des Schulverbandes Fleckeby | 06.12.2016 |
Betreff: |
Erlass der Haushaltssatzung 2017 |
Sachverhalt: |
Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung und des § 56 Abs. 2 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes hat der Schulverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Schulverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. |
Abstimmungstext: |
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 588.800,00 € in der Ausgabe auf 588.800,00 € und
in der Ausgabe auf 40.400,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kreditefür Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 3,54 § 3 Die Verbandsumlage beträgt 274.400 € und wird nach Maßgabe der Hauptsatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Fleckeby 151.602,21 € 2. Gemeinde Güby 39.416,57 € 3. Gemeinde Hummelfeld 21.224,31 € 4. Gemeinde Kosel 62.156,91 € § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Schulverbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 1.000,00 €. |
Anlagen: |
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