Sitzungsort: | im Gasthaus Nüser, Karby |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.32 Uhr |
stellv. Mitglied Peter Braunshausen (stellv. für Stefan Möse) |
Verbandsmitglied Edda Doose |
Verbandsmitglied Wilhelm Fülling |
Verbandsmitglied Frank Göbel |
Verbandsmitglied Arno Henkel |
Verbandsmitglied Dieter Olma |
Verbandsmitglied Tobias Schlömer |
Verbandsmitglied Markus Tegethoff |
Verbandsmitglied Stefan Möse (entschuldigt vert. durch Peter Braunshausen) |
Beauftragter zur Einberufung Gunnar Bock |
Protokollführerin Annika Horsthemke |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Feststellung der gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung durch Namensaufruf |
4. | Wahl, Ernennung und Vereidigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers |
5. | Wahl, Ernennung und Vereidigung der stellv. Verbandsvorsteherin oder des stellv. Verbandsvorstehers |
6. | Einwohnerfragezeit |
7. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
8. | Erlass einer Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 1/2019 | |
9. | Erlass einer Entschädigungssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 2/2019 | |
10. | Erlass der Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 4/2019 | |
11. | Betriebsübernahme der Kindertagesstätten Pezzettino und Sternschnuppe |
Beschlussvorlage - 3/2019 |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Beauftragte zur Einberufung, Herr Bock, eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.
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zu TOP 3. | Feststellung der gewählten Mitglieder der Verbandsversammlung durch Namensaufruf |
Die gewählten Mitglieder werden durch Namensaufruf festgestellt. Herr Braunhauser ist als Stellvertreter für Herrn Möse anwesend.
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zu TOP 4. | Wahl, Ernennung und Vereidigung der Verbandsvorsteherin oder des Verbandsvorstehers |
Herr Henkel schlägt Herrn Dieter Olma als Verbandsvorsteher vor. Nach der Wahl wird Herr Olma durch den Beauftragten Herr Bock ernannt und vereidigt.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 5. | Wahl, Ernennung und Vereidigung der stellv. Verbandsvorsteherin oder des stellv. Verbandsvorstehers |
Herr Göbel schlägt Herrn Arno Henkel als stellvertretenden Verbandsvorsteher vor. Nach der Wahl wird Herr Henkel durch den Verbandsvorsteher Herrn Olma ernannt und vereidigt.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Einwohnerfragezeit |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 7. | Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung |
Es werden keine Fragen gestellt.
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zu TOP 8. | Erlass einer Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 1/2019 Die Verbandsversammlung hat eine Verbandssatzung auf Grund des § 5 Abs. 3 und 6 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GkZ) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) zu beschließen. Nach Beschlussfassung der Verbandsversammlung muss noch die Genehmigung des Landrates des Kreises Rendsburg-Eckernförde erfolgen. Die Verbandssatzung ist dann auszufertigen und bekannt zu machen. |
Folgende Änderung soll vorgenommen werden: § 13 (2) l.S. wird gestrichen.
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Beschluss: Die Verbandssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen, ausgefertigt und dem Landrat des Kreises Rendsburg-Eckernförde zur Genehmigung vorgelegt. Danach wird sie im Amtsblatt bekannt gemacht.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Erlass einer Entschädigungssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen |
Beschlussvorlage - 2/2019 Der Kindertagesstättenverband Nordschwansen muss auf Grundlage des § 5 Abs. 6 des Gesetzes über die kommunale Zusammenarbeit i.V.m. § 24 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein sowie der Landesverordnung über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern eine Entschädigungssatzung beschließen.
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Beschluss: Die Entschädigungssatzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Erlass der Haushaltssatzung 2019 |
Beschlussvorlage - 4/2019 Gemäß § 14 Abs. 1 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit den §§ 77 ff. der Gemeindeordnung hat der Kindertagesstättenverband für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben des Zweckverbandes im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
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Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 und die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 werden beschlossen. § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird 1. im Verwaltungshaushalt in der Einnahme auf 348.500,00 € in der Ausgabe auf 348.500,00 € und
in der Ausgabe auf 0,00 € festgesetzt. § 2 Es werden festgesetzt: 1. der Gesamtbetrag der Kreditefür Investitionen und Investionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 € 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 € 3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 € 4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 10,25 § 3 Die Verbandsumlage beträgt 200.000,00 € und wird nach Maßgabe der Verbandssatzung wie folgt verteilt: 1. Gemeinde Brodersby 32.500,00 € 2. Gemeinde Dörphof 82.500,00 € 3. Gemeinde Karby 40.000,00 € 4. Gemeinde Winnemark 45.000,00 € § 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistungen oder Eingehung der Verbandsvorsteher seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500,00 €.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Betriebsübernahme der Kindertagesstätten Pezzettino und Sternschnuppe |
Beschlussvorlage - 3/2019 Der Betriebsübergang muss mit der Kirchengemeinde in den kommenden Wochen und Monaten vorbereitet werden. Der Verbandsvorsteher soll für den Kindertagesstättenverband Nordschwansen die Gespräche führen.
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Beschluss: Der Verbandsvorsteher wird ermächtigt, alle Gespräche in Bezug auf den Betriebsübergang zu führen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Annika Horsthemke | Dieter Olma |
Protokollführerin | Verbandsvorsteher |