N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Verbandsversammlung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen vom 04.07.2019.

Sitzungsort:  im Feuerwehrgerätehaus Schuby, Dörphof
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  21.55 Uhr

Anwesend sind:
Verbandsvorsteher Dieter Olma
Verbandsmitglied Edda Doose
Verbandsmitglied Wilhelm Fülling
Verbandsmitglied Frank Göbel
stellv. Verbandsvorsteher Arno Henkel
Verbandsmitglied Stefan Möse
Verbandsmitglied Tobias Schlömer
stellv. Mitglied Birgit Schwartz-Sander (stellv. für Markus Tegethoff)

Abwesend sind:
Verbandsmitglied Markus Tegethoff (entschuldigt vert. durch Birgit Schwartz-Sander)

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführerin Annika Horsthemke
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Bericht des Verbandsvorstehers
4. Einwohnerfragezeit
5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
7. Erlass der Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Sternschnuppe ab 01.08.2019
  Beschlussvorlage - 8/2019
8. Erlass der Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Pezzettino ab 01.08.2019
  Beschlussvorlage - 9/2019
9. Entsendung von Vertretern in den Kindertagesstättenbeirat Sternschnuppe und Pezzettino
  Beschlussvorlage - 10/2019
II. Als nicht öffentlich vorgeschlagener Teil
III. Öffentlicher Teil
13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Verbandsvorsteher eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Vebrandsvorsteher stellt folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung:
TOP 11 neu: Auftragsvergabe
TOP 12 neu: Tätigkeiten Garten
TOP 11 wird zu TOP 13
Die Tagesordnungspunkte 10 bis 12 sollen nicht öffentlich behandelt werden 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Bericht des Verbandsvorstehers
Der Verbandsvorsteher berichtet über die bisherigen Maßnahmen bezüglich des Betriebsüberganges der beiden Kindertagesstätten. Alle Mitarbeiter haben dem Trägerwechsel zugestimmt.
Die Heizungsanlage in der Sternschnuppe ist defekt. 

zu TOP 4. Einwohnerfragezeit
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 5. Anfragen der Mitglieder der Verbandsversammlung
Es werden keine Fragen gestellt. 

zu TOP 6. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 7. Erlass der Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Sternschnuppe ab 01.08.2019
Beschlussvorlage - 8/2019
Zum 01.08.2019 ist durch den Kindertagesstättenverband Nordschwansen eine Satzung zu erlassen, damit der Trägerwechsel reibungslos verlaufen kann.

Die bestehende "Kindertagesstättensatzung für die Kindertagesstätte Sternschnuppe der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby" und die "Gebührensatzung der ev. Kindertagesstätte Sternschnuppe der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby" wurden in der beigefügten "Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Sternschnuppe" zusammengeführt. Alle wesentlichen Inhalte wurden übernommen und die Struktur an die Satzungen der kommunalen Kindertagesstätten angepasst.

Folgende Änderungen wurden jedoch aus organisatorischen Gründen vorgenommen:
Das Mittagessen wird nun tagegenau abgerechnet. Bisher haben die Eltern eine Pauschale gezahlt. Da der Zweckverband die Kosten für das Mittagessen aber kostendeckend abrechnen muss, werden die Eltern das Mittagessen einen Monat im voraus buchen. Die Abrechnung erfolgt durch das Amt Schlei-Ostsee dann nachträglich monatlich. Aus diesem Grund entfallen auch die 5-er Karten für das Mittagessen.

Die 5-er Karten für den zusätzlichen Betreuungsbedarf werden ab 01.08.2019 nicht mehr in der Einrichtung ausgegeben. Künftig ist der Erwerb der 5er-Karten in den Außenstellen und in Eckernförde im Amt Schlei-Ostsee möglich.

Auch die monatliche Gebühr für die Betreuung ist nun bis spätestens zum 05. jeden Monats in einer Summe zu entrichten. Dies ist dem Zahlungslauf aller Kindertagesstätten im Amtsbereich geschuldet.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Satzung mit den angebrachten Änderungen vom Verbandsvorsteher ausfertigen zu lassen und bekanntzumachen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Pezzettino ab 01.08.2019
Beschlussvorlage - 9/2019
Zum 01.08.2019 ist durch den Kindertagesstättenverband Nordschwansen eine Satzung zu erlassen, damit der Trägerwechsel reibungslos verlaufen kann.

Die bestehende "Kindertagesstättensatzung für die Kindertagesstätte Pezzettino der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby" und die "Gebührensatzung der ev. Kindertagesstätte Pezzettino der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby" wurden in der beigefügten "Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Pezzettino" zusammengeführt. Alle wesentlichen Inhalte wurden übernommen und die Struktur an die Satzungen der kommunalen Kindertagesstätten angepasst.

Folgende Änderungen wurden jedoch aus organisatorischen Gründen vorgenommen:
Die 5-er Karten für den zusätzlichen Betreuungsbedarf werden ab 01.08.2019 nicht mehr in der Einrichtung ausgegeben. Künftig ist der Erwerb der 5er-Karten in den Außenstellen und in Eckernförde im Amt Schlei-Ostsee möglich.

Auch die monatliche Gebühr für die Betreuung ist nun bis spätestens zum 05. jeden Monats in einer Summe zu entrichten. Dies ist dem Zahlungslauf aller Kindertagesstätten im Amtsbereich geschuldet.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Satzung mit den angebrachten Änderungen vom Verbandsvorsteher ausfertigen zu lassen und bekanntzumachen.    

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Entsendung von Vertretern in den Kindertagesstättenbeirat Sternschnuppe und Pezzettino
Beschlussvorlage - 10/2019
Nach § 18 Abs. 1 des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) ist für eine Kindertageseinrichtung mit zwei oder mehr Vormittagsgruppen ein Beirat einzurichten. Dieser besteht zu gleichen Teilen aus Mitgliedern der Elternvertretung, Vertretern der pädagogischen Kräfte und Vertretern des Trägers (somit Mitglieder des Kindertagesstättenzweckverbandes).

Der Beirat wirkt nach § 18 Abs. 3 KiTaG bei wesentlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung mit, insbesondere bei

1. der Bewirtschaftung zugewiesener Mittel,
2. der Aufstellung von Stellenplänen,
3. der Festsetzung der Öffnungszeiten,
4. der Festsetzung der Elternbeiträge und
5. der Festlegung des Aufnahmeverfahrens. 

Bei der Auswahl der Vertreter des Trägers ist es wichtig, dass der Zweckverband im Beirat fundiert vertreten ist. Nur so ist er in der Lage, unmittelbar Wünsche und Meinungen aller Beteiligten zu erfahren, in seiner politischen Arbeit zu berücksichtigen und gleichzeitig seine Planungen zu diskutieren.

Die Mitglieder aus der Elternvertretung sowie der pädagogischen Kräfte werden im neuen Kindergartenjahr gewählt.      

Beschluss:
Es wird beschlossen, Wilhelm Fülling und Frank Göbel als Vertreter des Trägers in den Kindertagesstättenbeirat Pezzettino zu wählen. Als persönliche Vertreter werden Stefan Möse und Tobias Schlömer gewählt. 
Für den Kindertagesstättenbeirat Sternschnuppe werden Arno Henkel und Dieter Olma als Vertreter des Trägers gewählt. Als persönliche Vertreter werden Edda Dose und Markus Tegethoff gewählt. 

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Als nicht öffentlich vorgeschlagener Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 13. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Da keine Öffentlichkeit mehr anwesend ist, erübrigt sich die Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse.   


Annika Horsthemke  Dieter Olma 
Protokollführerin  Verbandsvorsteher