Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Kindertagesstättenverband Nordschwansen

Beschlussvorlage
8/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Annika Horsthemke   
 
17.06.2019

Beratungsfolge Sitzung
Verbandsversammlung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen 04.07.2019 

Betreff:
Erlass der Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Sternschnuppe ab 01.08.2019

Sachverhalt:
Zum 01.08.2019 ist durch den Kindertagesstättenverband Nordschwansen eine Satzung zu erlassen, damit der Trägerwechsel reibungslos verlaufen kann.

Die bestehende "Kindertagesstättensatzung für die Kindertagesstätte Sternschnuppe der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby" und die "Gebührensatzung der ev. Kindertagesstätte Sternschnuppe der ev.-luth. Kirchengemeinde Karby" wurden in der beigefügten "Satzung des Kindertagesstättenverbandes Nordschwansen für die Kindertagesstätte Sternschnuppe" zusammengeführt. Alle wesentlichen Inhalte wurden übernommen und die Struktur an die Satzungen der kommunalen Kindertagesstätten angepasst.

Folgende Änderungen wurden jedoch aus organisatorischen Gründen vorgenommen:
Das Mittagessen wird nun tagegenau abgerechnet. Bisher haben die Eltern eine Pauschale gezahlt. Da der Zweckverband die Kosten für das Mittagessen aber kostendeckend abrechnen muss, werden die Eltern das Mittagessen einen Monat im voraus buchen. Die Abrechnung erfolgt durch das Amt Schlei-Ostsee dann nachträglich monatlich. Aus diesem Grund entfallen auch die 5-er Karten für das Mittagessen.

Die 5-er Karten für den zusätzlichen Betreuungsbedarf werden ab 01.08.2019 nicht mehr in der Einrichtung ausgegeben. Künftig ist der Erwerb der 5er-Karten in den Außenstellen und in Eckernförde im Amt Schlei-Ostsee möglich.

Auch die monatliche Gebühr für die Betreuung ist nun bis spätestens zum 05. jeden Monats in einer Summe zu entrichten. Dies ist dem Zahlungslauf aller Kindertagesstätten im Amtsbereich geschuldet.   

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die vorliegende Satzung mit den angebrachten Änderungen vom Verbandsvorsteher ausfertigen zu lassen und bekanntzumachen.   


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Annika Horsthemke
-Verwaltung-