Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
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Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.
Beschreibung
Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.
Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).
verwandte Vorgänge
- Aufnahme als europäischer Rechtsanwalt in die Rechtsanwaltskammer beantragen
 - Eintragung von Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften in das Handelsregister
 - Erlaubnis zum nichtgewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen Erteilung
 - Lebensmittelbetriebe registrieren lassen
 - Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
 
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Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-400  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      15  
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
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      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
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