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Auftragsvergaben nach VOB und UVgO

Gemäß § 20 Abs. 3 VOB/A, hat der öffentliche Auftraggeber zur Sicherstellung eines transparenten Vergabeverfahrens die Pflicht zur Ex-post-Information öffentlicher Aufträge.

Aufträge nach VOB sind bei beschränkter Ausschreibung ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 € und bei Freihändiger Vergabe ab einem Netto-Auftragswert von 15.000 € bekannt zu geben.

Aufträge nach UVgO-SH sind bei Freihändiger Vergabe ab einem Netto-Auftragswert von 25.000 € bekannt zu geben.

Zur besseren Übersicht werden die Aufträge des Amtes sowie der amtsangehörigen Gemeinden gemeinsam dargestellt.

Projekt: Vergabe Bauhoftätigkeiten Thumby

Name und Anschrift des Auftraggebers: Gemeinde Thumby

Auftragsgegenstand: Bauhoftätigkeiten

Gewähltes Vergabeverfahren: Offenes Verfahren

Name und Anschrift des Auftragnehmers:  Björn Steffen, Am Schlossteich 1, 24398 Schöhagen

Ort der Auftragsausführung: Gemeindegebiet Thumby