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Weißflächenkartierung für Freiflächensoloaranlagen

Die überwiegende Anzahl der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben sich dazu entschieden, die Entwicklung von Freiflächensolaranlagen (i. d. R. 4 ha und mehr) zu prüfen. Auf Basis der landesrechtlichen Vorgaben bedarf es hier entsprechender Standortalternativenprüfungen, damit die Nutzung an geeigneter Stelle stattfinden kann.

Die Gemeinden haben hierzu das Büro Elbberg aus Hamburg mit der Erstellung einer Weißflächenkartierung beauftragt. Die Weißflächenkartierung zeigt dabei auf, welche Räume mit gesetzlichen Ausschlusskriterien belegt sind und welche Räume grundsätzlich nicht als geeignet zu bewerten sind. Die restlichen (weißen) Flächen sind die, denen keine offensichtlichen Hinderungsgründe entgegenstehen. Selbstverständlich müssen aber auch diese Bereiche, je nach Fortschritt der Flächenprüfung, weiteren Untersuchungen (z. B. Artenschutz) unterzogen werden.

Über die nachstehenden Links können die textlichen und kartographischen Unterlagen näher eingesehen werden.

Potenzialstudie Stand 20.12.2023
Gesamtkarte Stand 20.12.2023
Gesamtkarte (rot-gelb-Karte) 20.12.2023