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Lärmaktionsplanung gem. § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz

Lärm ist eine der größten Umweltbelastungen für viele Menschen. Mit der Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG wurde ein gemeinsames europäisches Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm geschaffen.

Auf dieser rechtlichen Grundlage werden Kommunen mit Hauptverkehrsstraßen mit über 3. Mio. Fahrzeugen pro Jahr alle fünf Jahre zur Aufstellung/Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes aufgefordert. Im Amtsbereich des Amtes Schlei-Ostsee weisen die Bundesstraßen B76 und B203 die zuvor genannte Verkehrsbelastung auf. Somit wurden die Gemeinden Altenhof, Barkelsby, Fleckeby, Gammelby, Goosefeld, Güby, Kosel, Loose und Windeby aufgefordert, bis zum 18.07.2024 in den jeweiligen Lärmaktionsplänen Lärmprobleme und -auswirkungen zu regeln. Anhand von Grundlagenwerten zu Verkehrszahlen, Einwohnerdaten, Straßenoberflächen oder Geschwindigkeitsdaten wurden entsprechende Lärmkarten berechnet, die als Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne dienen. Darin werden die vorhandenen Lärmprobleme benannt und mögliche Lösungen zur Verminderung oder Vermeidung des Umgebungslärms angestoßen. Der Lärmaktionsplan zielt somit auf den Lärmschutz der Bevölkerung ab.

Über die nachstehenden Links können die textlichen und kartographischen Unterlagen näher eingesehen werden:

LP Altenhof   LP Barkelsby   LP Fleckeby   LP Gammelby   LP Goosefeld   LP Güby   LP Kosel   LP Loose   LP Windeby