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Grundstück in zentraler Lage zu veräußern

Quelle: Apple Kartendienst

Die Gemeinde Loose verkauft in zentraler Lage ein Grundstück mit einer Größe von ca. 1.300 m². Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Die baurechtliche Zulässigkeit ergibt sich aus § 34 BauGB.

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung Loose soll das Grundstück prioritär für eine bauliche Nachverdichtung unter folgenden Rahmenbedingungen veräußert werden:

  • Errichtung eines Wohnhauses mit 6 bis 8 Wohneinheiten.
  • Ausschließliche Schaffung von Mietwohnraum.
  • Größenordnung der Wohnungen zwischen 60 bis 80 m².
  • Maximale Anzahl der Vollgeschosse 2, zzgl. ausgebautem Dachgeschoss (mit/ohne Gauben).
  • Wohnungen - mindestens im EG - müssen barrierefrei hergestellt werden.
  • Die Außenfassade muss im roten/rotbraunen Klinker (wie die Nachbarschaft) hergestellt werden.
  • Die Anzahl der Stellplätze beträgt je Wohnung 1. Zusätzlich sind 2 Besucherparkplätze vorzuhalten.
  • Alle bestehenden Leitungen (Ver- und Entsorgung) sind zu Lasten des Käufers umzulegen und dinglich zu sichern.
  • Ggf. Erhalt von ortsbildprägenden Bäumen.

Das auf den Bildern zu sehende Ehrenmal wurde zwischenzeitlich verlegt und die Kapelle abgebrochen.

Wenn Sie am Erwerb dieses Grundstücks interessiert sind, freut sich die Gemeinde über eine formlose Interessensbekundung. Für evtl. Fragen wenden Sie sich direkt an den Bürgermeister, Herrn Gerhard Feige, Tel.: 04358/1024, oder an das Amt Schlei-Ostsee, Frau Constanze Ipsen, Abteilung Bauen und Umwelt, Tel.: 04351/7379-560.

Lage in der Gemeinde
Lage in der Gemeinde M: 1:1.000