Abgeschlossenheitsbescheinigung
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Abgeschlossenheitsbescheinigung
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird für die Aufteilung einer Immobilie in Eigentumswohnungen benötigt.
Beschreibung
- Erteilung einer Bescheinigung darüber, dass eine Eigentumswohnung oder ein Teileigentum im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) baulich hinreichend von anderen Wohnungen und Räumen abgeschlossen ist.
- Erforderliche Voraussetzung für das Grundbuchamt der Liegenschaft, um das Teileigentum zu begründen.
Kurztext
Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Zuständigkeit
- An die Kreise, kreisfreien Städte oder
- an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).
Zuständige Stelle
Die Bescheinigungen werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde erteilt.
Fristen
- Eingang des Antrags bei der zuständigen Behörde
- Registrierung der Unterlagen
- Eingangsbestätigung, gegebenenfalls Nachforderungen bei Unvollständigkeit
- Prüfung der Unterlagen
- Erteilung der Bescheinigung (und Gebührenbescheid)
- Versendung der Unterlagen an den Antragsteller, die Antragstellerin
Voraussetzungen
- das zu teilende Vorhaben muss bauaufsichtlich genehmigt sein
- die beabsichtigte Teilung muss dem Bauplanungsrecht entsprechen
- das Teileigentum muss im bauplanungsrechtlichen Sinne abgeschlossen sein
Welche Fristen muss ich beachten?
- keine normierten Fristen über das allgemeine Verfahrensrecht hinaus
- durch die Genehmigungsbehörden können individuelle Fristen für die Nachreichung fehlender Unterlagen gesetzt werden
Bearbeitungsdauer
2 - 5 Wochen nach Vorlage der vollständigen Unterlagen
Kosten
Nach Landesrecht kann für die Ausstellung der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Gebühr erhoben werden.
erforderliche Unterlagen
- Lageplan (Liegenschaftskarte, inklusive aller Anlagen und Gebäude)
- Grundbuchauszug (möglichst aktuell)
- Aufteilungsplan (aus ihm muss die Abgeschlossenheit ersichtlich werden)
- Grundriss- und Ansichtsplan (dient ebenfalls der Erkennbarkeit der Abgeschlossenheit)
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Die Bearbeitungsdauer hängt maßgeblich von der Qualität und Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen ab.
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
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Der Landrat
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Rendsburg
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