Unbegleitete Barmittel und/oder andere Mittel nach Aufforderung im Post- und Frachtverkehr offenlegen
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Landesportal Schleswig-Holstein
Unbegleitete Barmittel und/oder andere Mittel nach Aufforderung im Post- und Frachtverkehr offenlegen
Wenn Sie unbegleitete Barmittel und/oder andere Mittel, zum Beispiel im Post- und Frachtverkehr in, aus oder durch die Europäische Union verbringen, müssen Sie nach Aufforderung durch die Zollbehörden eine Offenlegungserklärung einreichen.
Bitte geben Sie Ihre Ortsauswahl in der Zustängigkeitssuche an. Nur so wird es möglich einen Ansprechpartner zu ermitteln.