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Leistungen

Zuständigkeitssuche


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Menschen mit Suchtproblemen können sich an die Beratungsstellen in den Städten wenden.


Beschreibung

Fast jede Stadt verfügt über Beratungsstellen für Menschen mit Suchtproblemen. Dort arbeiten ausgebildete und erfahrene Beraterinnen und Berater: Psychologinnen/Psychologen, Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Ärztinnen/Ärzte.

Direkt Betroffene, Angehörige und vor allem auch Eltern können sich an diese Stellen wenden. Teilweise sind diese Beratungsstellen auf Abhängigkeiten von bestimmten Suchtmitteln beziehungsweise auf verhaltensbezogene Süchte (zum Beispiel Glücksspielsucht, Internetsucht) spezialisiert.

Bei der Beratung werden die vertraulichen Informationen nicht an die Polizei weitergeleitet. Auf Wunsch sind alle Gespräche anonym. Genau wie Ärztinnen/Ärzte sind Suchtberaterinnen/Suchtberater zum Schweigen verpflichtet - auch wenn es um illegale Drogen geht.

Suchtberatung bieten unter anderen Wohlfahrtsverbände (zum Beispiel Arbeiterwohlfahrt (AWO), Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband oder Diakonisches Werk) sowie die örtlichen Gesundheitsämter. Darüber hinaus gibt es an vielen Schulen einen so genannten "Suchtberater". Das ist eine Pädagogin oder ein Pädagoge, die oder der die Aufgabe hat, den Schülerinnen und Schülern bei Drogen- oder Suchtproblemen zu helfen. Sie oder er kann bei der Auswahl geeigneter Angebote helfen oder gibt Unterstützung, um einen Weg aus der Sucht zu finden.


Zuständigkeit

  • An die Beratungsstellen in freier Trägerschaft oder
  • an Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Öffentlicher Gesundheitsdienst).

 


Kosten

Keine


Weitere Informationen

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf den Internetseiten

  • des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG),
  • der Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e.V. (LSSH),
  • dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG),
  • der Suchtberatungsstellen (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung - BZGA)
  • des Projektes der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zur Förderung der Kommunikation mit Jugendlichen, drugcom.de und
  • der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS).

Landesstelle für Suchtfragen Schleswig-Holstein e. V.

Bundesministerium für Gesundheit

Suchtberatungsstellen

drugcom.de

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen


Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde

Der Landrat
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-295
E-Mail: info[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de

Postanschrift:

Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg


Öffnungszeiten:

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr
Mi. 7:15-12:00 Uhr
Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr
Fr. 8:00-12:00 Uhr

Abweichende Öffnungszeiten gelten für:

Zuwanderung

Mo. 8:00-12:00 Uhr
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr
Fr. geschlossen

Aufzug vorhanden: ja


Kreis Rendsburg-Eckernförde - Verwaltungsstelle Hilfeplanung Eckernförde

Kieler Straße 78
24340 Eckernförde
Tel: +49 4331 202-0   |   Fax: +49 4331 202-185
E-Mail: eingliederungshilfen[at]kreis-rd.de
Web: www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de/

Postanschrift:

Kieler Straße 78
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag
14:00 - 16:00 Uhr