Prostitution: Verbot - Auskunft
Leistungen
Landesportal Schleswig-Holstein
Prostitution: Verbot - Auskunft
Wer sich durch Prostitution gestört fühlt, kann sich erkundigen, ob die Prostitution an der beobachteten Stelle erlaubt ist.
Beschreibung
Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
Tel:
+49 43 51 / 73 79 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Abteilungsleiter
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-400
|
Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
EG
|
Zimmer:
15
Amt Schlei-Ostsee
Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel:
+49 43 51 / 7379 - 0
|
Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail:
mail[at]amt-schlei-ostsee.de
Web:
www.amt-schlei-ostsee.de
Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.