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Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie als Unternehmen oder Organisation Fördermittel für Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft bewilligt bekommen haben, können Sie die Auszahlung der Fördersumme beschleunigen. Dafür müssen Sie eine Klageverzichtserklärung einreichen.


Beschreibung

Ent­wick­lungs­part­ner­schaf­ten mit der Wirt­schaft (EPW) sind kurz- bis mit­tel­fris­tig an­ge­leg­te ge­mein­sa­me Vor­ha­ben von Un­ter­neh­men und sogenannten Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit. Sie verfolgen einen entwicklungspolitischen Nutzen und erhalten eine finanzielle Förderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).

Als Unternehmen oder Organisation setzen Sie im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit eine EPW um und haben bereits die Zusage für eine finanzielle Förderung durch das BMZ? Dann können Sie die Auszahlung der Gelder beschleunigen.

Dazu müssen Sie bestätigen, dass Sie auf die Möglichkeit einer Klage verzichten. Die Klageverzichtserklärung müssen Sie beim BMZ einreichen. Die Gelder können Ihnen dann unverzüglich ausgezahlt werden.

Kurztext

  • Entwicklungspartnerschaft mit der Wirtschaft Entgegennahme
  • Auszahlung von Förderung kann durch Erklärung zu Rechtsmittelverzicht beschleunigt werden
  • Voraussetzung: antragstellende Person ist als Empfängerin oder Empfänger in Zuwendungsbescheid genannt
  • Klageverzichtserklärung kann online eingereicht werden
  • Kosten: kostenlos
  • Bearbeitungsdauer: 1 Tag
  • zuständig: Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)

 


Fristen

Sie können die Klageverzichtserklärung online bei der Bewilligungsbehörde einreichen:

  • Rufen Sie das Bundesportal auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus. Das System führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei hoch oder stellen Sie diese als Downloadlink zur Verfügung und senden Sie das Formular ab.
  • Bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen nimmt das BMZ Kontakt zu Ihnen auf.
  • Das BMZ prüft, ob die inhaltlichen, rechtlichen und finanziellen Umsetzungsmöglichkeiten erfüllt sind.
  • Das BMZ veranlasst die Auszahlung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Zuwendungsbescheid als Empfängerin oder Empfänger genannt sein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.


Kosten

Es fallen keine Kosten an.


erforderliche Unterlagen

  • ausgefüllte Klageverzichtserklärung

 


Rechtsgrundlage


Weitere Informationen

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Ansprechpartner

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 412 - Wirtschaftsnetzwerke



Tel: +49 30 18535-0   |   Fax: +49 30 18535-2501
E-Mail: RL412[at]bmz.bund.de

Postanschrift:

Stresemannstraße 94
10963 Berlin, Stadt