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Ausschreibung und Vergabe von Bauhoftätigkeiten in der Gemeinde Thumby

Die Gemeinde Thumby beabsichtigt ab 2024 die Leistungen zur Pflege der Gemeinde (Bauhoftätigkeiten) über einen Werkvertrag an einen fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Dienstleister zu vergeben. Grundlage der Ausschreibung und der Vergabe ist die Unterschwellenvergabeverordnung (UVgO) i.V.m. der Schleswig-Holsteinischen Vergabevorordnung (SHVgVO). Die Vergabeunterlagen und Ansprechpartner können ab dem 24.11.2023 auf der Homepage des Amtes Schlei-Ostsee unter dem folgenden Link eingesehen werden. https://www.amt-schlei-ostsee.de/wirtschaft-und-tourismus/ausschreibungen/  

Bauhoftätigkeiten in der Gemeinde Thumby

LV 1 Bauhoftätigkeiten in der Gemeinde Thumby

Um alle möglichen Bieter anzusprechen, wird die Vergabeabsicht veröffentlicht. Die geforderte Leistung wird in einem LV beschrieben, dass beim Amt Schlei-Ostsee, Herrn Andresen unter 04351/7379-540 (Mobil 0172 / 4536062) oder jan.andresen[at]amt-schlei-osstee.de abgefordert werden kann. Interessierte Bieter erhalten auf Wunsch vom Bauausschussvorsitzenden der Gemeinde, Herrn Leckband (Tel. 0171/7744455) eine Führung durch die Gemeinde und Erläuterungen zum Leistungsverzeichnis.

Bieter müssen Ihre Eignung gem. § 33 UVgO für die Leistungserbringung nachweisen. Dazu zählen Angaben über Personal und Gerät und mindesten 5 Referenzen in der Grünanlagenpflege, Nachweis des ausgeübten Gewerbes, Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft, Nachweis der Zahlung der Beiträge in der Berufsgenossenschaft, Vorlage der Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes. Der Bieter hat zu erklären, nach welchem Tarif er seine Mitarbeiter vergütet.

Die geforderte Leistung soll als Werkvertrag mit einem Pauschaljahresfestpreis angeboten werden. Zusätzlich sind Preise für Material, Personal- und Geräteeinsatz zu Einheitspreisen anzubieten für unvorhergesehene Arbeiten, die der separaten Extra-Beauftragung durch den AG bedürfen.

Die Leistung soll für ein Jahr, das Jahr 2024 vergeben werden. Sofern sich die Zusammenarbeit bewährt, soll die Beauftragung zu gleichen Konditionen für weitere zwei Jahre bis Ende 2026 erfolgen. D.h., bei Schlechtleistung kann das Vertragsverhälts Ende 2024 enden.

Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Angebotsfrist endet am 15.12.2023. Angebote sind einschließlich der Eignungsnachweise schriftlich abzugeben beim Amt Schlei-Ostsee, Frau Bohnwagner, Holm 13, 24340 Eckernförde. Der Briefumschlag ist deutlich als Angebot kenntlich zu machen.