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23769 Fehmarn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Ordnungsbehörden können bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung jederzeit den Betrieb von erlaubnisfreien Gaststätten untersagen.


Beschreibung

Bei Verstößen gegen die Gewerbeordnung, wenn Sie beispielsweise die notwendige Zuverlässigkeit nicht besitzen, kann eine Untersagung für das erlaubnisfreie Gaststättengewerbe erfolgen.


Zuständigkeit

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).


Rechtsgrundlage

  • § 31 Gaststättengesetz (GastG),
  • § 35 Gewerbeordnung (GewO).

§ 31 GastG

§ 35 GewO


Weitere Informationen

Die Untersagung kann auch vor Beginn des Betriebes eines erlaubnisfreien Gaststättengewerbes erfolgen.

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).


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Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Tel: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Öffnungszeiten:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Stadt Fehmarn - Ordnungsamt

Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Tel: 04371 506-690   |   Fax: 04371 506-650
E-Mail: info[at]stadtfehmarn.de
Web: www.stadtfehmarn.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 UhrDienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 UhrMittwoch 08:00 - 12:00 UhrDonnerstag 08:00 - 12:00 UhrHinweis:Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.