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Formulare

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23769 Fehmarn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.


Beschreibung

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Kurztext


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Kosten

keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Fehmarn - Bürgerbüro

Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Tel: 04371 506-691   |   Fax: 04371 506-650
E-Mail: buergerbuero[at]stadtfehmarn.de
Web: www.stadtfehmarn.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 UhrDienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 UhrMittwoch 08:00 - 12:00 UhrDonnerstag 08:00 - 12:00 UhrHinweis:Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.