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23769 Fehmarn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).


Beschreibung

Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
  • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
  • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.


Kosten

Keine


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Fehmarn - Bürgerbüro

Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Tel: 04371 506-691   |   Fax: 04371 506-650
E-Mail: buergerbuero[at]stadtfehmarn.de
Web: www.stadtfehmarn.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 UhrDienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 UhrMittwoch 08:00 - 12:00 UhrDonnerstag 08:00 - 12:00 UhrHinweis:Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.