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Formulare

Zuständigkeitssuche

Ortsauswahl
23769 Fehmarn


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.


Beschreibung

Kurztext


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).


Fristen

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.


erforderliche Unterlagen

Bestätigung des Wohnungsgebers


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Fehmarn - Bürgerbüro

Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Tel: 04371 506-691   |   Fax: 04371 506-650
E-Mail: buergerbuero[at]stadtfehmarn.de
Web: www.stadtfehmarn.de


Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 12:00 UhrDienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 UhrMittwoch 08:00 - 12:00 UhrDonnerstag 08:00 - 12:00 UhrHinweis:Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.