Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Fehmarn - Bürgerbüro
Bahnhofstraße 5
23769 Fehmarn
Tel:
04371 506-691
|
Fax:
04371 506-650
E-Mail:
buergerbuero[at]stadtfehmarn.de
Web:
www.stadtfehmarn.de
Öffnungszeiten:
Montag 08:00 - 12:00 UhrDienstag 08:00 - 12:30 Uhr, 13:30 - 18:00 UhrMittwoch 08:00 - 12:00 UhrDonnerstag 08:00 - 12:00 UhrHinweis:Freitags nur mit vorheriger Terminvereinbarung.Außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.