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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In manchen Fällen ist eine Genehmigung für die Beseitigung von baulichen Anlagen erforderlich.


Beschreibung

Für die Beseitigung von (baulichen) Anlagen gelten bestimmte Regelungen.

Die Beseitigung der in § 61 Abs. 3 Satz 1 Landesbauordnung Schleswig-Holstein (LBO) genannten Anlagen ist verfahrensfrei, soweit es sich nicht um Kulturdenkmale handelt.
Für die Beseitigung nicht verfahrensfreier Anlagen und Gebäude ist ein Anzeigeverfahren nach § 63 Abs. 3 Satz 2 ff. LBO erforderlich.

Ist für die Beseitigung der Anlage eine Genehmigung, Erlaubnis oder Zustimmung nach anderen Vorschriften (zum Beispiel nach Denkmalschutz-, Naturschutz- oder Abfallrecht) erforderlich, so muss diese vorliegen, bevor mit der Beseitigung begonnen wird.

Regionale Hinweise

Im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist, mit Ausnahme der Städte Rendsburg und Eckernförde der Landrat als untere Bauaufsichtsbehörde für die Erteilung von Baugenehmigungen zuständig.

 

Den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind zur Bearbeitung jeweils Gemeinden zugewiesen.

Eine Zuständigkeitsliste über die 168 Gemeinden finden Sie hier.


Zuständigkeit

  • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder
  • an die in § 1 der Landesverordnung zur Übertragung von Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf amtsfreie Gemeinden und Ämter (8. VO-LBO) aufgeführten amtsfreien Gemeinden (Städte).

 


Fristen

Die beabsichtigte Beseitigung ist mindestens einen Monat zuvor anzuzeigen.


Kosten

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Regionale Hinweise

Die Kosten für eine Baugenehmigung bemessen sich nach der Baugebührenverordnung und der Dienstanweisung des Kreises Rendsburg-Eckernförde über die Festsetzung von Verwaltungsgebühren in Angelegenheiten der Bauaufsicht. Sie werden nach den anrechenbaren Kosten (Baukosten) ermittelt und betragen mindestens 100,00 EUR.


erforderliche Unterlagen

Für die Anzeige werden Bauvorlagen gemäß Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) benötigt.


Rechtsgrundlage


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauaufsicht

Ratshaumarkt 4-6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

BauaufsichtMontag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: geschlossen Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauaufsicht)

Frau Iris Pahlke Icon Vcard

Tel: 04351 710-630   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: iris.pahlke[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 219  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauaufsicht)

Herr Matthias Remitz Icon Vcard

Tel: 04351 710-631   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: matthias.remitz[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 217  

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauaufsicht)

Herr Wolfgang Röttger Icon Vcard

Tel: 04351 710-634   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: wolfgang.roettger[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 218