Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
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Landesportal Schleswig-Holstein
Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten.
Beschreibung
Das Züchten gefährlicher Hunde ist verboten. In Schleswig-Holstein gibt es keine Ausnahme von dem Verbot der Züchtung gefährlicher Hunde gemäß § 15 Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG).
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 15 Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG).
verwandte Vorgänge
- Errichtung eines Tiergeheges anzeigen
- Fund eines ausgesetzten oder freilaufenden Haustieres melden (Fundtiere)
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Hunde: anmelden / abmelden
- Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige
Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Ordnungsamt
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Montag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr14.00 - 17.30 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr