Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
Wenn Sie umziehen, müssen Sie die neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis eintragen lassen. Dabei wird der Chip auf dem Personalausweis geändert sowie ein Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis geklebt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen, keine Adresse mehr in Deutschland haben und die Adresse im Ausland noch nicht feststeht, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann, dass Sie keine Anschrift mehr in Deutschland haben.
Kurztext
- Adressänderung muss im Personalausweis eingetragen werden
- Änderung muss binnen 2 Wochen nach Einzug in die neue Hauptwohnung erfolgen
- neue Adresse wird auf das Datenfeld "Anschrift" geklebt und im Chip geändert
- Änderung online möglich, wenn die Kommune eine Elektronische Wohnsitzanmeldung anbietet, oder persönlich beim Bürgeramt am neuen Wohnort
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
- Sie melden sich persönlich bei dem Bürgeramt am neuen Wohnort.
- Sie legen Ihren gültigen Personalausweis und Ihre Meldebestätigung vor.
- Das Bürgeramt am neuen Wohnort ändert die Adresse im Chip Ihres Personalausweises und klebt einen Aufkleber mit Ihrer neuen Adresse auf Ihren Personalausweis.
- Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, die Adressänderung im Personalausweis beim Bürgeramt am neuen Wohnort für Sie vorzunehmen.
- Wenn Ihre Gemeinde die Ummeldung als digitale Leistung (elektronische Wohnsitzanmeldung) anbietet, können Sie auch diese nutzen. Bei der digitalen Ummeldung werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten digital aktualisiert. Den Aufkleber für Ihren Personalausweis erhalten Sie per Post.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde angemeldet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihre neue Adresse in Ihrem Personalausweis innerhalb von 2 Wochen nach dem Einzug in die neue Hauptwohnung ändern lassen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis
- aktuelle Meldebestätigung
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
BürgerbüroMontag: 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 12.00 Uhr Mittwoch: 08.00 - 12.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.30Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits vor dem Ende der Öffnungszeit keine Wartemarken mehr ausgegeben werden, weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)
Tel:
04351 710-331
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)
Tel:
04351 710-336
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
marion.boette[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)
Tel:
04351 710-333
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
dunja.guhse[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036
Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Amt für Ordnungs- und Sozialwesen - Bürgerbüro)
Tel:
04351 710-334
|
Fax:
04351 710-399
E-Mail:
Tamara.Siebken[at]stadt-eckernfoerde.de
|
Zimmer:
036