Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
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Landesportal Schleswig-Holstein
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
verwandte Vorgänge
- Ausnahmegenehmigung für Werbung im öffentlichen Raum beantragen
- Eintragung als handwerklicher Kleinunternehmer in das Verzeichnis der örtlich zuständigen Handwerkskammer beantragen
- Fluglehrer / Fluglehrerin - Erlaubnis
- Gewerbe abmelden
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Ansprechpartner
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-303
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
andrea.maue[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
032