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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Beschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt für Ordnungs- und Sozialwesen

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag:  08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14 - 17.30 Uhr

Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)

Frau Andrea Maue Icon Vcard

Tel: 04351 710-303   |   Fax: 04351 710-399
E-Mail: andrea.maue[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 032