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24340 Eckernförde


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

In den Straßenreinigungssatzungen der Gemeinden ist geregelt, wer für die Straßenreinigung zuständig ist.


Beschreibung

Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Kosten

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Rechtsgrundlage

§ 45 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).

§ 45 StrWG


Weitere Informationen

Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.

Regionale Hinweise

 


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt

Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Tel: 04351 710-0   |   Fax: 04351 710-699

Mitarbeiter (Stadt Eckernförde - Die Bürgermeisterin - Bauamt)

Herr Andreas Michler Icon Vcard

Tel: 04351 710-606   |   Fax: 04351 710-699
E-Mail: andreas.michler[at]stadt-eckernfoerde.de
|   Zimmer: 216