Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Kosten
Keine
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 -17.30 Uhr
Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits , weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-331
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
christina.behrens[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
036
Mitarbeiter (Amt für Ordnungs- und Sozialwesen)
Tel:
04351 710-334
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Fax:
04351 710-399
E-Mail:
Tamara.Thominga[at]stadt-eckernfoerde.de
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Zimmer:
036