Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Beschreibung
Kurztext
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Fristen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Rechtsgrundlage
§ 17 Absatz 1 und 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 3 Bundesmeldegesetz (BMG)
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt für Ordnungs- und Sozialwesen
Rathausmarkt 4 - 6
24340 Eckernförde
Öffnungszeiten:
Bürgerbüro
Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 -17.30 Uhr
Bei besonders starkem Kundenverkehr, vor allem am Donnerstagnachmittag, ist es möglich, dass bereits , weil eine Bearbeitung bis 18.00 Uhr (Beginn der Datensicherung) nicht mehr erfolgen kann.Es wird gebeten, diesen Hinweis bei der Planung Ihres Besuches des Bürgerbüros zu berücksichtigen.