Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
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Architekten- und Ingenieurkammer: Aufgaben
Überblick über die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer.
Beschreibung
Die Aufgaben der Architekten- und Ingenieurkammer sind vielfältig. Dazu zählen beispielsweise:
- Vertretung der berufsständischen Interessen,
 - Bestellung, Vereidigung und Benennung von Sachverständigen,
 - Festlegung und Überwachung der Berufspflichten,
 - Beilegung von Streitigkeiten als Schiedsstelle,
 - Erstellung von Gutachten (insbesondere zu berufsständischen Fragen) auf Anforderung von Behörden oder Gerichten,
 - Förderung der Baukultur, des Bauwesens, der Landschaftspflege und der städtebaulichen Entwicklung,
 - berufliche Aus- und Fortbildung der Mitglieder sowie der sonstigen in die Listen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 ArchIngKG Eingetragenen,
 - Führung der Listen und Verzeichnisse gemäß § 15 Architekten- und Ingenieurkammergesetz (ArchIngKG) und die Erteilung der für die Berufsausübung notwendigen Bescheinigungen und Auskünfte.
 
Zuständigkeit
An die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).
Rechtsgrundlage
Gesetz über die Führung der Berufsbezeichnungen Architektin oder Architekt, Stadtplanerin oder Stadtplaner und Beratende Ingenieurin oder Beratender Ingenieur sowie über die Errichtung einer Architekten- und Ingenieurkammer (Architekten- und Ingenieurkammergesetz - ArchIngKG).
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
  
  Düsternbrooker Weg 71
    
  24105 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 57065-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 57065-25
  
  
      E-Mail:
      info[at]aik-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.aik-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr