Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.
Beschreibung
Bei folgenden Gewerbezweigen hat die Gewerbebehörde unverzüglich nach Erstattung der Gewerbeanmeldung oder -ummeldung die Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden zu überprüfen:
- An- und Verkauf (Gebrauchtwarenhandel) von	
- hochwertigen Konsumgütern, insbesondere Unterhaltungselektronik, Computer, Fotoapparate, Videokameras, Teppiche, Pelz- und Lederbekleidung
 - Kraftfahrzeugen und Fahrrädern
 - Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen oder entsprechender Waren
 - Edelsteine, Perlen und Schmuck
 - Altmetallen
 
 - Auskunfteien, Detekteien
 - Vermittlung von Eheschließungen, Partnerschaften und Bekanntschaften
 - Betrieb von Reisebüros und Vermittlung von Unterkünften
 - Schlüsseldienste, Vertrieb und Einbau von Gebäudesicherungseinrichtungen
 - Herstellung und Vertreib spezieller diebstahlbezogener Öffnungswerkszeuge
 
Kurztext
- Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben Überprüfung
 - Nach An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes muss die zuständige Gewerbebehörde die Zuverlässigkeit unverzüglich überprüfen.
 - Gewerbetreibende müssen eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde vorlegen.
 - zuständig: Gewerbebehörde
 
Zuständigkeit
Gewerbebehörde
Wichtiger Hinweis:
Für die Anzeige eines überwachungsbedürftigen Gewerbes über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Zuständige Stelle
Gewerbebehörde
Fristen
1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.
2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.
3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.
Voraussetzungen
Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Welche Fristen muss ich beachten?
Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes
Kosten
Gegebenenfalls landesrechtliche Gebühr
erforderliche Unterlagen
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde	
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
 - bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
 - bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
 
 - Gewerbezentralregisterauszug zur Vorlage bei einer Behörde 	
- bei natürlichen Personen für die/den Gewerbetreibende/n
 - bei Personengesellschaften für jeden geschäftsführenden Gesellschafter
 - bei juristischen Personen für jeden gesetzlichen Vertreter
 - bei juristischen Personen
 
 
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
- Formulare: ja, gegebenenfalls GewA1 oder GewA 2 gemäß Gewerbeanzeigenverordnung
 - Schriftform erforderlich: ja
 - Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
 - Onlineverfahren möglich: ja
 
verwandte Vorgänge
- Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
 - Ausübungsberechtigung für ein weiteres zulassungspflichtiges Handwerk beantragen
 - Gewährleistung der Betriebssicherheit - Erlaubnis zur Errichtung und zum Betrieb von Tankstellen beantragen
 - Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
 - Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
 
Formulare
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-460  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      sylvia.palenczat[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      12  
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
  |  
      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
      E-Mail:
      info[at]ea-sh.de
      
    
  
      Web:
      www.ea-sh.de
      
    
Öffnungszeiten:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr