Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
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Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann unter bestimmten Voraussetzungen, z.B. wenn Auflagen nicht erfüllt werden, widerrufen werden.
Beschreibung
Eine bereits erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann von der zuständigen Behörde beim Eintreten entsprechender Tatsachen jederzeit widerrufen werden.
Gründe können sein, dass
- die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung die Betriebsart, für welche die Erlaubnis erteilt worden ist, unbefugt ändert, andere als die zugelassenen Räume zum Betrieb verwendet oder nicht zugelassene Getränke oder Speisen verabreicht oder sonstige inhaltliche Beschränkungen der Erlaubnis nicht beachtet,
 - die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung erteilte Auflagen nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt,
 - die/der Gewerbetreibende seinen Betrieb ohne Erlaubnis durch einen Stellvertreter betreiben lässt,
 - die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung Personen entgegen einem ergangenen Verbot beschäftigt (nicht zuverlässige Personen),
 - der Unterrichtungsnachweis für Personen, die den Geschäftsbetrieb für den Erlaubnisinhaber führen, nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme erbracht wird.
 
Der Widerruf der Erlaubnis verpflichtet zum Schließen der Gaststätte.
Zuständigkeit
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Rechtsgrundlage
§ 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG)
verwandte Vorgänge
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Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-400  
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      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
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      15  
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