Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
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Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
verwandte Vorgänge
- Fahrlehrerlaubnis für die Durchführung von Fahrerlaubnisprüfung anerkennen lassen
 - Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Untersagung des Betriebes
 - Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
 - Ortsfeste Schießstätte - Erlaubnis für Betrieb beantragen
 - Rundfunkveranstalter: Zulassung
 
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-400  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
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      Zimmer:
      15