Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Spielplätze bei Verunreinigung oder Vandalismus melden
Beschreibung
Sofern ein Spielplatz verunreinigt oder Teile davon zerstört wurden oder der Spielplatz missbräuchlich genutzt wird (z.B. durch ältere Jugendliche), melden Sie dieses bitte dem Ordnungsamt.
Zuständigkeit
An die für den Spielplatz zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
verwandte Vorgänge
- Beratung zur Aufnahme eines Kindes in Kita oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen
 - Eingliederungshilfe für Kinder mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Kinder
 - Ganztagsschulen Förderung beantragen
 - Platz in Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege beantragen
 - Spielplätze instand halten lassen
 
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  Abteilungsleiter
    
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-400  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      rene.kinza[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      15