Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z.B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
 - wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
 - die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
 
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Zuständigkeit
- An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
 - an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
 - an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.
 
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
erforderliche Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
 - Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
 
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
 - wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
 - Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat. 
verwandte Vorgänge
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Abteilung Finanzen
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
    
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
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      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-424  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      katja.hohnholz[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      16  
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 73 79 480  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 73 79 490
  
  
  
      E-Mail:
      britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      10  
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-470  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      justin.reth[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
  
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-422  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      maike.tuexen[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      16  
Amt Schlei-Ostsee
  Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
    
  Auf der Höhe 16
    
  24351 Damp
  
      Tel:
      +49  43 51 / 7379 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 169
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.			  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-163  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-169
  
  
  
      E-Mail:
      ilka.marquardt[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      22  
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-164  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-169
  
  
  
      E-Mail:
      carola.strauchmann[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
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      Zimmer:
      21  
Amt Schlei-Ostsee
  Verwaltungsstelle Fleckeby
    
  Schmiederedder 5
    
  24357 Fleckeby
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 180  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 189
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      dienstags: 08.30 - 12.00 Uhr
donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Fleckeby auch die Verwaltungsstellen Damp, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-424  
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      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      katja.szameit[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
  
Amt Schlei-Ostsee
  Verwaltungsstelle Rieseby
    
  Dorfstraße 13
    
  24354 Rieseby
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 219  
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      Fax:
      +49  43 55 / 99 98 54
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      mittwochs: 08.30 - 12.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Rieseby auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-219  
  |  
      Fax:
      +49  43 55 / 99 98 54
  
  
  
      E-Mail:
      stefanie.grimm[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
  
Kreis Rendsburg-Eckernförde
  Der Landrat
    
  Kaiserstraße 8
    
  24768 Rendsburg
  
      Tel:
      +49 4331 202-0  
  |  
      Fax:
      +49 4331 202-295
  
  
      E-Mail:
      info[at]kreis-rd.de
      
    
  
      Web:
      www.kreis-rendsburg-eckernfoerde.de
      
    
Postanschrift:
      
       Kaiserstraße 8
        
      24768 
       Rendsburg 
    
Öffnungszeiten:
      Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail.
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr 
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Abweichende Öffnungszeiten gelten für:
Zuwanderung
Mo. 8:00-12:00 Uhr 
Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr 
Mi. geschlossen
Do. 8:00-12:00 Uhr 
Fr. geschlossen
Aufzug vorhanden: ja