Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
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Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung
Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.
Beschreibung
Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung
- des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
 - des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
 - des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers
 
in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.
Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.
Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Ausnahmen von Verboten im Reisegewerbe beantragen
 - Eintragung in das Verzeichnis zulassungsfreier Handwerke oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Gewerbe beantragen
 - Handwerksrolle: Ausnahmebewilligung
 - Standplatzgenehmigung beantragen
 - Zur Sachkundeprüfung für das Wach- und Sicherheitsgewerbe anmelden
 
Formulare
Ansprechpartner
Amt Schlei-Ostsee
  Der Amtsdirektor
    
  Holm 13
    
  24340 Eckernförde
  
      Tel:
      +49  43 51 / 73 79 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 190
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr	
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.		  
    
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
  
  
  
      Ordnung und Soziales
    
  
      Tel:
      +49 4351 / 7379-465  
  |  
      Fax:
      +49 4351 / 7379-490
  
  
  
      E-Mail:
      amelie.joehnk[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Etage:
      EG  
  |  
      Zimmer:
      17  
Amt Schlei-Ostsee
  Verwaltungsstelle Damp, OT Vogelsang-Grünholz
    
  Auf der Höhe 16
    
  24351 Damp
  
      Tel:
      +49  43 51 / 7379 - 0  
  |  
      Fax:
      +49  43 51 / 73 79 - 169
  
  
      E-Mail:
      mail[at]amt-schlei-ostsee.de
      
    
  
      Web:
      www.amt-schlei-ostsee.de
      
    
Öffnungszeiten:
      Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.			  
    
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
  
  Deliusstraße 10
    
  24114 Kiel
  
      Tel:
      +49 431 530550-0  
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      Fax:
      +49 431 530550-99
  
  
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr