Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Untersuchungsberechtigungsschein beantragen
Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt und wollen in das Berufsleben starten? Dann müssen Sie vor Arbeitsbeginn ärztlich untersucht werden.
Beschreibung
Wenn Sie zwischen 15 und 17 Jahre alt sind und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchten, zum Beispiel eine Ausbildung, müssen Sie eine ärztliche Erstuntersuchung machen.
Bei der Untersuchung stellt eine Ärztin oder ein Arzt Ihrer Wahl fest, ob Sie körperlich und entwicklungsmäßig für diesen Beruf geeignet sind.
Die Erstuntersuchung soll verhindern, dass Sie aufgrund der Arbeit gesundheitliche Schäden erleiden. Nach der Erstuntersuchung erhalten Sie eine Bescheinigung. Diese müssen Sie Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
Sie brauchen keine Untersuchung, wenn Sie eine geringfügige Beschäftigung beginnen oder wenn Sie nur kurze Zeit, arbeiten, also für maximal 2 Monate. Das gilt beispielsweise für einen Ferienjob oder ein Schulpraktikum.
Die Untersuchungskosten zahlt das Land. Sie müssen die Erstuntersuchung beantragen, damit die Untersuchungskosten erstattet werden.
Kurztext
- Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren, die in das Berufsleben einsteigen, müssen zuvor ärztlich untersucht werden
- für die Untersuchung kann die oder der Jugendliche die Ärztin oder den Arzt frei wählen
- Jugendliche erhalten nach Untersuchung Bescheinigung
Fristen
- Sie sind zwischen 15 und 17 Jahre alt
- Sie wollen eine Arbeit aufnehmen
- Diese Arbeit ist nicht geringfügig und dauert länger als 2 Monate
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Untersuchung muss vor Ihrem Arbeitsbeginn erfolgen.
Sie müssen spätestens 14 Monate nach der Untersuchung die Beschäftigung aufnehmen.
Rechtsgrundlage
Weitere Informationen
Nach einem Jahr müssen Sie erneut untersucht werden. Diese Bescheinigung müssen Sie dann erneut Ihrem Arbeitgeber beziehungsweise Ihrer Arbeitgeberin vorlegen.
verwandte Vorgänge
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- Weiterführung eines Gaststättengewerbes nach dem Tode der Erlaubnisinhaberin oder des Erlaubnisinhabers anzeigen
Ansprechpartner
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Der Amtsdirektor
Holm 13
24340 Eckernförde
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+49 43 51 / 73 79 - 0
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Fax:
+49 43 51 / 73 79 - 190
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www.amt-schlei-ostsee.de
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montags - freitags: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
donnerstags: 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Hauptstelle in Eckernförde auch die Verwaltungsstellen Damp, Fleckeby und Rieseby zur Verfügung.
Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
Tel:
+49 4351 / 7379-424
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Fax:
+49 4351 / 7379-490
E-Mail:
katja.hohnholz[at]amt-schlei-ostsee.de
Etage:
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Mitarbeiter (Amt Schlei-Ostsee)
Ordnung und Soziales
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+49 4351 / 73 79 490
E-Mail:
britta.notka[at]amt-schlei-ostsee.de
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Ordnung und Soziales
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Auf der Höhe 16
24351 Damp
Tel:
+49 43 51 / 7379 - 0
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+49 43 51 / 73 79 - 169
E-Mail:
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Öffnungszeiten:
Montag - Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
oder Termine nach Vereinbarung.
Für die Leistungen des Bürgerbüros, stehen Ihnen neben der Verwaltungsstelle Damp auch die Verwaltungsstellen Fleckeby, Rieseby sowie unsere Hauptstelle in Eckernförde zur Verfügung.
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+49 4351 / 7379-169
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24357 Fleckeby
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donnerstags: 08.30 - 12.00 und 14.00 - 17.30 Uhr
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24354 Rieseby
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