Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland als Fachkraft arbeiten? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und ein abgeschlossenes Hochschulstudium haben, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen.
Dazu müssen Sie ein konkretes Angebot für einen Arbeitsplatz in Deutschland haben.
Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr ausländischer Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Bevor Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis erhalten können, benötigen Sie die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Sie prüft unter anderem, ob es sich um eine qualifizierte Beschäftigung handelt sowie, ob die Arbeitsbedingungen die gleichen sind wie bei vergleichbaren deutschen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
Sind Sie älter als 45 Jahre, müssen Sie über eine angemessene Altersvorsorge verfügen.
Zu Drittstaaten zählen im Aufenthaltsrecht alle Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz.
Kurztext
- mit abgeschlossenem Hochschulstudium kann Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragt werden
- konkretes Angebot für Arbeitsplatz in Deutschland muss vorliegen
- Menschen mit ausländischem Hochschulabschluss benötigen Anerkennung oder Feststellung der Gleichwertigkeit
- Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich
- Personen, die 45 Jahre oder älter sind, müssen über angemessene Altersvorsorge verfügen
Zuständigkeit
Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland des Bundes
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Zuständige Stelle
Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
Rechtsgrundlage
verwandte Vorgänge
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Die Aufnahme der abfallwirtschaftlichen Tätigkeit anzeigen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation aufgrund einer Absprache der Bundesagentur für Arbeit beantragen
Ansprechpartner
Sachgebiet Ausländerrecht
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
Tel:
+49 4621 878500
E-Mail:
migrationsmanagement[at]schleswig-flensburg.de
Web:
www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Migration/
Öffnungszeiten:
Montag: 08:00-12:00 und 13:30-16:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00-12:00 und 13:30-17:00 Uhr
Freitag: 08:00-12:00 Uhr