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24392 Süderbrarup


Quelle der Inhalte:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Beschreibung

Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.

Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.


Zuständigkeit

An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Rechtsgrundlage

§ 18 Gaststättengesetz (GastG)

www.gesetze-im-internet.de/gastg/__18.html


verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Amt Süderbrarup - Ordnungsamt

team Allee 22
24392 Süderbrarup
Tel: 04641 78-10  
E-Mail: ordnungsamt[at]amt-suederbrarup.de
Web: www.suederbrarup.de


Öffnungszeiten:

Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. keine Sprechstunden
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr