Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Formulare
Landesportal Schleswig-Holstein
Aufhebung der Sperrzeit nach Gaststättenrecht beantragen
Gemeinden, Ämter und Städte können selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Beschreibung
Die Sperrzeitverordnung (für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentliche Vergnügungsstätten) wurde ersatzlos gestrichen.
Gemeinden, Ämter und Städte können jedoch selbst über Sperrzeiten entscheiden.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Rechtsgrundlage
§ 18 Gaststättengesetz (GastG)
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Ansprechpartner
Amt Süderbrarup - Ordnungsamt
team Allee 22
24392 Süderbrarup
Tel:
04641 78-10
E-Mail:
ordnungsamt[at]amt-suederbrarup.de
Web:
www.suederbrarup.de
Öffnungszeiten:
Mo. 08.00 - 12.00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr
Mi. keine Sprechstunden
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr